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Fünf spektakulärste Strafen, die gegenüber Betrügern im Straßengüterverkehr verhängt wurden

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In den letzten Wochen wird immer wieder sowohl in den Medien als auch auf der politischen Szene heftig darüber diskutiert, ob Lkw-Kontrollen, nicht nur in Deutschland, sondern auch, aufgrund des Inkrafttretens des Mobilitätspakets in der ganzen EU, intensiviert werden sollen. Um die bestehenden Probleme mit gravierenden Verstößen  im Straßengüterverkehr besser zu veranschaulichen, hat die Trans.INFO Redaktion eine Aufstellung der spektakulärsten Fälle der letzten Monate vorbereitet.

1.Dänemark: Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten


In diesem Fall handelte es sich um einen Trucker aus Deutschland, der in Dänemark die vorgeschriebenen Lenkzeiten um mehrere hundert Prozent überschritten hatte.
Innerhalb von 28 Tagen setzte er fast jeden Tag nach dem Ablauf der gesetzlichen Arbeitszeit die Fahrt fort. Der Mann entfernte die Fahrerkarte vom Aufnahmegerät und fuhr weiter, ohne die Arbeitszeit zu registrieren. 

Nach eingehender Prüfung  stellten die Polizisten fest, dass der Mann die Arbeitszeit im untersuchten Zeitraum um bis zu 893 Prozent überschritten hatte.  Die Dänen hatten kein Erbarmen, wenn es um die Strafe ging. Insgesamt wurden 28 Anklagen gegen den Fahrer erhoben. Die Strafe belief sich auf ca. 66,9 Tsd. Euro für den Spediteur und Fahrer. 

 

2. Deutschland: Mangelhafte Ladungssicherung und nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten

Vor einem Jahr  wurde ein litauischer Sattelzug von dem Verkehrsdienst Hersfeld-Rotenburg aufgrund der offensichtlich mangelhaften Ladungssicherung angehalten   Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden die Fahrzeug- und Frachtpapiere überprüft, sowie die digitalen Daten der Fahrerkarte ausgelesen. Hier offenbarte sich, dass der Lkw-Fahrer zahlreiche Verstöße gegen die Vorschriften zur Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, sowie der täglichen Pausen, begangen hatte. Eine Fahrtdauer von 16 Stunden und mehr ohne die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen, war keine Seltenheit.

Selbst die Beamten waren erstaunt, als der Polizeicomputer mit der Berechnung des Bußgeldes fertig war: Dem bis zuletzt uneinsichtigen 28-jährigen LKW-Fahrer werden strafbare Verstöße in einer Größenordnung von über 32.000 Euro vorgeworfen.

 

3. Deutschland:  Regelmäßige Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten

Vor zwei Wochen hielt die Polizei Hamm einen deutschen Lkw-Fahrer aus Warendorf  an. Beim Auslesen des EG-Kontrollgerätes stellten sie fest, dass der der Mann im vergangenen Monat fast täglich seine Tageslenkzeiten überschritten hatte. Demnach wurden auch die Ruhezeiten nicht eingehalten. Sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch dem Fahrer wurden empfindliche Geldbußen verhängt. Das betroffene Transportunternehmen erhielt eine Strafe in Höhe von 31.500 Euro.  Mit 10.500 Euro Bußgeld musste auch der Fahrer tief in die Tasche greifen. 

4. Italien: Manipulierter Fahrtenschreiber 

In der Nähe des Hafenterminals Bari wurde ein DAF-Lkw angehalten. Die Polizeibeamten stellten fest, dass der Fahrtenschreiber zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Pause von mehr als 9 Stunden verzeichnete, obwohl der Fahrer auf Tour war. Im Fahrzeug wurde ein illegales Manipulationsgerät für Fahrtenschreiber gefunden. Gegenüber dem Fahrer wurde wegen Manipulation und Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten eine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro verhängt. Zudem wurde ihm der Führerschein entnommen.

5. Spanien: Manipulationen am Tacho gelten als Fälschung offizieller Dokumente

Nachdem ein spanischer Lkw-Fahrer mithilfe eines Magneten an dem Fahrtenschreiber manipuliert hatte, um seine angeblichen Ruhezeiten aufzuzeichnen, während er tatsächlich unterwegs war, entschied der spanische Oberste Gerichtshof, dass die Manipulation am Fahrtenschreiber, um polizeiliche und administrative Kontrollen zu vermeiden, eine Fälschung offizieller Dokumente darstellt.

Die im internen Speicher des Fahrtenschreibers enthaltenen Informationen gelten demnach in Spanien als offizielle Dokumente mit rechtlichen und strafrechtlichen Auswirkungen. Dementsprechend verurteilte die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs den Lkw-Fahrer zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und verhängte ihm gegenüber Bußgeld in Höhe von 1.080 Euro.


Foto: Polizia Stradale Bari

 

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