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Fot. François GOGLINS/CC BY-SA 3.0/Wikimedia Commons

Gute Nachrichten für LKW-Fahrer die durch Frankreich fahren. Sie wurden von einer Verpflichtung befreit.

Lkw-Fahrer, die in Frankreich im Restaurant essen möchten, müssen weder einen Gesundheitspass noch eine EU-Impfbescheinigung vorlegen.

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Über die Befreiung der LKW-Fahrer von der Vorschrift, berichtete das Straßenverkehrsportal Les Routiers gestern. Stattdessen müssen sie lediglich ihre Fahrerkarte vorlegen, um nachzuweisen, dass sie Berufskraftfahrer sind. Das Ziel der neuen Verordnung ist es, „Menschen, die keine andere Wahl haben, die Möglichkeit zu geben etwas außer Haus zu essen”.

Les Routiers hält dies für einen „guten Schritt”, da nach Schätzungen der Gewerkschaft nur 15 Prozent der LKW-Fahrer in Frankreich geimpft sind.

Nach den neuen Vorschriften wird der Zugang ohne Gesundheitspass für alle Berufstätigen im Güterverkehr „in Betrieben gestattet, deren Liste per Präfekturerlass erstellt wird”.

Die Liste wird voraussichtlich in einigen Tagen veröffentlicht werden, dürfte aber der Liste der Restaurants am Straßenrand, die während der Schließung betrieben werden dürfen, sehr ähnlich sein.

Von der Vorlage einem Gesundheitspass sind auch die Fahrer befreit, die Restaurants und andere Einrichtungen beliefern, in denen normalerweise eine solcher Nachweis vorgeschrieben ist.

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