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Hartes Urteil des EuGH für Polen: Landesgesetz über höchstzulässige Gewichte im Verkehr nicht EU-konform

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Nach mehr als zwei Jahren nach Einreichung einer Klage gegen Polen hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute das Urteil erlassen. Polen wurde vorfgeworfen,  dass der Verkehr von Fahrzeugen mit der maximal zulässigen Achslast von 10 t (nicht angetriebene Achse) und 11,5 t (antreibende Achse) auf nahezu 97 Prozent begrenzt sei. Diese stehe im Widerspruch zu den Bestimmungen der Richtlinie 96/53 / EG.

Das Verfahren gegen Polen wurde im November 2016 von der Europäischen Kommission an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen. Im September 2018 gab Richter Yves Bot, der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, eine Stellungnahme ab, dass Polen gegen seine Verpflichtungen, die aus der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr verstoßen wurde. Nun wurde dies durch ein offizielles Urteil bestätigt.

Das Gericht hat entschieden, dass „die Republik Polen gegen ihre Verpflichtungen resultierend aus Art. 1 verstoßen hatte, indem sie Transportunternehmen dazu verpflichtete, über Sondergenehmigungen zu verfügen, die es ihnen ermöglichen würden, auf öffentlichen Straßen zu fahren. ”

Zudem werden gemäß der Entscheidung des EuGH die Prozesskosten der Republik Polen zu lasten fallen.

Polen führt kontroverse Regelungen ein

In der Europäischen Union gilt die oben erwähnte Richtlinie 96/53 / EG , in der gemeinsame Normen für Gewicht und Abmessungen von Fahrzeugen einer bestimmten Kategorie festgelegt wurden, beispielsweise für Lastkraftwagen. Mit der Einführung dieser Bestimmungen wollte die Union verhindern, dass die Anwendung unterschiedlicher Normen in den einzelnen Mitgliedstaaten den grenzüberschreitenden Verkehr behindern und den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.

Die polnische Regierung hat zugesagt, bis 2011 die Straßen für Fahrzeuge mit einem Druck von 11,5 Tonnen pro Achse für den internationalen Transport freizugeben, die Werte aber zugleich durch ein Gesetz  auf 8 und 10 Tonnen eingegrenzt.

Foto: Bartosz Wawryszuk

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