IATA-Handbücher 2021 enthalten wichtige Aktualisierungen der Vorschriften für Verlader

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Verlader wurden nachdrücklich aufgefordert, die Handbücher der Internationalen Luftverkehrsbehörde für 2021 zu prüfen, um Verspätungen, Bußgelder und Unzufriedenheit der Kunden zu vermeiden.

Alle 12 Monate werden die Handbücher der Internationalen Luftverkehrsbehörde (International Air Transport Association, IATA) mit den neuesten Vorschriften und bewährten Verfahren aktualisiert.  IATA hat Verlader darauf hingewiesen, dass sie sich mit den Handbüchern 2021 vertraut machen sollen, um sich an die neuen Vorschriften zu halten und einen sicheren und effizienten Luftfrachttransport aufrechtzuerhalten.

David Brennan, Assistant Director of Cargo Safety and Standards der IATA, hat davor gewarnt, dass jeder, der nicht über die neuesten Informationen verfügt, möglicherweise ordnungswidrig handelt. Das wiederum kann zu kostspieligen Fehlern führen.

Die Handbücher enthalten wichtige Änderungen der Vorschriften, die sich auf Gefahrgut beziehen. Es haben sich auch die Richtlinien für den Versand von Lithiumbatterien und von ansteckungsgefährlichen Stoffen geändert.

Die IATA hat die wichtigsten Änderungen wie folgt zusammengefasst:

Gefahrgutvorschriften (DGR)

  • Vollständige Überarbeitung von Unterabschnitt 1.5 – Schulungsanforderungen zur Einführung kompetenzbasierter Schulung und Bewertung für gefährliche Güter
  • Überarbeitung der Anforderungen an Postsendungen, wenn Trockeneis als Kältemittel für UN 3373 verwendet wird
  • Ergänzungen und Überarbeitungen der Liste der gefährlichen Güter
  • Überarbeitungsanforderungen in Bezug auf Sonderbestimmungen und Hinzufügen neuer Sonderbestimmungen
  • Änderungen der Verpackungsanweisungen: Überarbeitung der zulässigen Verpackungstypen, um sie besser an die UN anzupassen, sowie Anweisungen in Bezug auf die Verpackung von Batterien
  • Einführung einer obligatorischen Sicherheitsrisikobewertung, die vom Betreiber durchgeführt werden soll, um gefährliche Güter befördern zu dürfen
  • Umsetzung der Änderungen in Abschnitt 10 – Radioaktive Materialien, die sich aus der Revision von IAEA SSR-6 ergeben

Richtlinien für den Versand von Lithiumbatterien (LBSG)

  • Überarbeitung der Sonderbestimmungen A88 und A99: auβer der Genehmigung der Behörde im Ursprungsland, wird auch die Genehmigung der jeweiligen Behörde im Staat verlangt, in dem der Betreiber seinen Sitz hat. Diese Sondervorschriften betreffen die Genehmigung für die Beförderung von Prototyp-Lithiumbatterien, die die UN 38.3-Prüfungen nicht bestanden haben, und die Genehmigung für die Beförderung von Lithiumzellen oder -batterien mit einer Nettomasse von mehr als 35 kg
  • Die Sonderbestimmungen A88 und A99 wurden ebenfalls überarbeitet, um festzulegen, dass beim Versand von Lithiumbatterien in Übereinstimmung mit einer Genehmigung die auf der Verladererklärung angegebene Verpackungsanweisungsnummer PI 910 bzw. PI 974 sein muss.
  • Das Format der Lithium-Batterie-Kennzeichnung wurde überarbeitet und besteht nun aus einem Quadrat mit Mindestabmessungen von 100 mm x 100 mm. Dieses kann auf nicht weniger als 100 mm x 70 mm verkleinert werden, wenn die Größe des Versandstücks die Anbringung des Zeichens in voller Größe verhindert. Der Wortlaut in den Bestimmungen für die Anbringung des Zeichens besagt, dass das Zeichen quadratisch oder rechteckig sein muss, was die weitere Verwendung des derzeitigen Zeichens mit den Abmessungen 120 mm x 110 mm erlaubt.

Richtlinien für den Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen (ISSG)

  • Hinzufügen eines neuen Eintrags und Bedingungen für medizinische Abfälle, die Krankheitserreger der Kategorie A enthalten
  • Die Aktualisierung legt fest, dass die Markierung in der Raute, die sich auf Sendungen mit biologischen Substanzen der Kategorie B (UN 3373) und genetisch veränderten Organismen und Mikroorganismen (GMO und GMMO) (UN 3245) befindet, auf einer Seite der Packung angebracht werden muss
  • Änderung der Nummerierung der Verpackungsanweisung für medizinische Abfälle von PI 622 in PI 621, um sie an die Nummer in den UN-Modellvorschriften anzupassen und ein einheitliches PI für den neuen Abfall der Kategorie A zu schaffen. Es ist ein 3-monatiger Übergang vorgesehen, während dessen die alte PI-Nummer verwendet werden kann.

Die Handbücher, die ab dem 21. September erhältlich sein werden, können ab sofort auf der IATA-Website sowohl in Papier- als auch in digitaler Form vorbestellt werden.  Die Links zu den jeweiligen Handbüchern (englisch) finden Sie hier:

  1. 2021 Gefahrgutvorschriften (DGR)
  2. Richtlinien für den Versand von Lithiumbatterien (LBSG)
  3. Richtlinien für den Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen (ISSG)

Foto: IATA Webseite

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