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In Italien werden Tacho-Daten zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt. Brüssel hält dies für rechtswidrig und tritt für Fahrer ein

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Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, die EU-Vorschriften für die Verwendung der in Tachographen gespeicherten Informationen einzuhalten. Italiener haben zwei Monate Zeit, um den Aufruf zu beantworten.

Ende Oktober beschloss die Europäische Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung einzuleiten. Es handelt sich um die Nichteinhaltung der EU-Verordnung (EU Nr. 165/2014) über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, die Vorschriften über Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung von Fahrtenschreibern  enthält.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die italienische Gesetzgebung die Verwendung von Informationen erlaubt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verfolgen, was jedoch gemäß der oben genannten EU-Verordnung verboten ist.  In der Praxis sollten die italienischen Dienste daher keine Fahrtenschreiberdaten verwenden, um Fahrer für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu bestrafen.

Die italienische Regierung hat zwei Monate Zeit, um den Aufruf der Kommission zu beantworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine begründete Meinung einzusetzen. Mit anderen Worten, es handelt sich dabei um eine formelle Aufforderung, das italienische Recht mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Sollten die Italiener den Verstoß nicht beheben, kann die Europäische Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Foto: del Ministero dell’Interno/Twitter

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