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Incoterms 2020 treten zum 1. Januar 2020 in Kraft

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7.08.2019

Die Incoterms 2020-Regeln werden im Herbst 2019 erscheinen und zum 1.1.2020 in Kraft treten. Incoterms-Klauseln finden in über 90 Prozent der internationalen Kaufverträge Anwendung. Die Internationale Handelskammer (ICC) kündigt nun mit den Incoterms 2020 eine neue Version an.

Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst und löst damit die Incoterms 2010-Version zum 1. Januar 2020 ab. ICC Germany stellt die englisch-deutsche Incoterms-2020-Version zur Verfügung.  Das neue Regelwerk wird im Herbst 2019 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Um allen Anwendern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, hat die ICC Germany die neue Webseite www.incoterms2020.de gestartet. Diese bietet Interessierten einen Überblick zu einem deutschlandweiten Schulungsangebot, Hintergrundinformationen und die Möglichkeit, sich das Incoterms 2020-Buch bereits jetzt schon vorzubestellen.

Die neue Website gibt auch mit Experten-Interviews aus unterschiedlichen Branchen und Perspektiven einen Überblick zu der Anwendung des Regelwerks im Handel, der Industrie, der Logistik, der Rechtsberatung und in Versicherungen. So erläutert Julia Miosga, Bereichsleiterin Handel & Logistik beim Branchenverband Bitkom, beispielsweise vor welchen Herausforderungen Unternehmer und Start-Ups im Handel stehen. Klaus Vorpeil, Anwalt bei der Kanzlei Neusselmartin, spricht in einem Podcast über die juristische Bedeutung der Incoterms-Regeln und gibt Anwendungstipps. Viele weitere Inhalte und Neuigkeiten rund um das Incoterms-Regelwerk sind über den kostenfreien Newsletter erhältlich.

Zugleich warnt die ICC vor Quellen, die bereits jetzt Details der Incoterms 2020 bieten.Wie die Handelskammer betont, sind die Incoterms-Regeln selbst urheberrechtlich geschützt. Als Urheber und Herausgeber der Incoterms ist nur die ICC berechtigt, Informationen rund um Veröffentlichungsdatum, Inhalte und Veranstaltungsformate zu den neuen Incoterms-Klauseln zu geben.

Foto: Pixabay

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