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Italien: Neue Regeln für die Entsendung von LKW-Fahrern. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro

Die Richtlinie (EU) 2020/1057 sieht detaillierte Vorschriften für die Entsendung von Berufskraftfahrern im gewerblichen Güterkraftverkehr vor sowie stellt eine Grundlage für die wirksame Durchsetzung dieser Vorschriften dar. Italien hat die EU-Vorschriften vor kurzem bei sich implementiert und damit auch neue Strafen für Verstöße gegen diese Vorschriften eingeführt.

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Italien hat seine Rechtsvorschriften mit der der Einführung des Dekrets Nr. 27 vom 23. Februar 2023 an die EU-Entsenderichtlinie angepasst. Dieses ist mit der Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt am 20. März dieses Jahres in Kraft getreten.

Neue Mitwirkungspflichten

Die neuen Vorschriften gelten laut dem Dekret für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr und die Kabotage-Fahrten, die von entsandten LKW-Fahrern durchgeführt werden.
Das Dekret 67/2023 schreibt unter anderem vor, dass ein Transportunternehmen, das Fahrer nach Italien entsendet, spätestens zu Beginn der Entsendung eine spezielle Entsendemeldung einreichen muss. Dies muss über ein Telematiksystem erfolgen, das mit dem IMI-System verbunden ist. Die Anmeldung enthält eine Reihe von Informationen über das Transportunternehmen, den Fahrer, den Zeitraum der Entsendung, die Art der durchgeführten Beförderung und über das Fahrzeug selbst. Wenn sich diese Angaben ändern, hat das Unternehmen fünf Tage Zeit, diese zu aktualisieren.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, nicht nur eine Kopie der Meldung sondern auch andere Dokumente über die in Italien durchgeführte Beförderung im Fahrerhaus mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Im Fall von Kabotage muss bei der Kontrolle außerdem nachgewiesen werden, dass dem Transport eine internationale Beförderung nach Italien vorausgegangen ist, und es müssen entsprechende Unterlagen über die Kabotagebeförderung vorgelegt werden. Bei einer Kontrolle müssen auch die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers mit den Symbolen der Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in denen der Fahrer grenzüberschreitende Transporte oder Kabotagefahrten durchgeführt hatte.

Neue Strafen

Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften drohen hohe Strafen. Die Nichtvorlage der Meldung wird mit einer Geldstrafe zwischen 2.500 Euro  und 10.000 Euro sanktioniert, während die Vorlage einer unvollständigen, falschen oder veralteten Meldung mit einer Geldstrafe zwischen 1.000 Euro und 4.000 Euro bestraft werden kann. Sollte die Kopie der Erklärung in Papierform oder in elektronischer Form sowie sollten die Dokumente für die in Italien durchgeführte Beförderung im Fahrerhaus nicht mitgeführt werden, droht eine Geldstrafe zwischen 2.500 und 10.000 Euro.

Darüber hinaus ist das Transportunternehmen verpflichtet, die Unterlagen über die Entsendung und über die während der Entsendung gezahlten Löhne auf Bitte der Polizei oder der Arbeitsaufsichtsbehörde auch nach der Entsendung. Dafür hat der Unternehmer  acht Wochen Zeit. Sollte dies nicht erfolgen, droht eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

Auch für LKW-Fahrer sind Strafen vorgesehen.  Bei Nichtvorlage der Dokumente über die Entsendung, droht eine Geldstrafe zwischen 150 und 600 Euro.

Aber auch der Auftraggeber, der Spediteur oder der Verlader können sanktioniert werden. Bei Fehlen der Entsendungserklärung droht ihnen eine Strafe zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro.

Das Dekret sieht außerdem vor, dass die für Verkehrsunternehmer vorgesehenen Sanktionen auch für Unternehmen mit Sitz in Drittländern gelten. Das Gleiche gilt für Fahrer, die von Nicht-EU-Unternehmen beschäftigt werden.

 

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