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Italien führt neue Regeln für die Kontrolle von Kabotagebeförderungen ein

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Am 10. Juli 2018 hat das italienische Innenministerium das Rundschreiben Nr. 5507 veröffentlicht, in dem die Bedingungen für die Kontrolle von entsandten Berufskraftfahrern, die Kabotagebeförderungen realisieren, genauer definiert werden. Frachtführer und LKW-Fahrer, die sich an die neuen Vorschriften nicht halten werden, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.

Pflichten vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung

Die ersten Änderungen in Hinsicht auf die Entsendung von Berufskraftfahrern, die Kabotagebeförderungen auf dem Staatsgebiet von Italien durchführen, traten im vergangenen Jahr in Kraft. Gemäß des Gesetzes Nr. 96 vom 21. Juni 2017 (Legge 21 giugno 2017 n. 96) war es nicht mehr notwendig jede Kabotagefahrt zu registrieren.

Bis Juni 2017 musste  jede einzelne Kabotagefahrt am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24 Uhr beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium angemeldet werden, ab dem 21. waren die Entsendemeldungen für eine Dauer von drei Monaten gültig

Die Entsendemeldung muss auf der Internetplattform des Arbeits- und Sozialministerium auf Italienisch ausgefüllt werden. Es ist notwendig, die Höhe des Bruttostundenlohns anzugeben sowie Informationen über die Form der Erstattung der Reisekosten sowie Ausgaben für Mahlzeiten und Unterkunft, die für Fahrer während der Fahrt entstehen.

Darüber hinaus muss der Fahrer eine Kopie der Entsendemeldung, des Arbeitsvertrages, der A1-Bescheinigung und der Lohnabrechnung – alles in Italienische übersetzt – bei sich haben. Im Fall einer Kontrolle ist er verpflichtet diese vorzulegen. Der offizielle Vertreter der Firma auf dem Staatsgebiet von Italien sollte ebenfalls Kopien der oben genannten Dokumente vorweisen können.
Sollte der Mitarbeiter die erforderlichen Unterlagen in italienischer Sprache nicht haben oder sollten diese nicht korrekt ausgefüllt sein, sieht das Gesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro für den Frachtführer und eine Strafe in Höhe von 150 bis 500 Euro für den Fahrer vor.

Nicht ohne Bedeutung ist auch, dass die Kontrollbehörden gegebenenfalls befugt sind, das Fahrzeug anzuhalten, sollte die Zahlung der Strafe nicht während der Kontrolle erfolgen.

Neue Regelungen

Das Rundschreiben Nr. 5507 führt neue Regelungen bezüglich Kabotagebeförderungen und Entsendung von Mitarbeitern ein. Gemäß dem Dokument vom 10. Juli sollte der Vertrag folgende Angaben beinhalten:

– Angabe des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,

– Dienstort ( wenn keiner fester Arbeitsort besteht, dann muss explizit erwähnt werden, dass es sich um einen wechselnden Dienstort handelt )

– Beginndatum und Dauer des Arbeitsverhältnisses,

– Angabe, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt,

– Zeitraum, in dem die Leistungen im Ausland erbracht werden sollen,

– Entlohnung plus genaue Auflistung aller Komponenten einschließlich Zahlungsdatum,

– erforderliche Qualifikationen oder kurze Beschreibung der Pflichten,

– Urlaubsanspruch,

– Arbeitszeit,

– Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sollte einer dieser Aspekte nicht verschriftlicht sein, droht eine Geldstrafe.

Foto: Trans.INFO

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