Foto: Pixabay / Skica911 / gemeinfrei

Italien will den Zugang zum Lkw-Beruf früher öffnen

Lesezeit 6 Min.

Italien prüft eine umfassende Reform seiner Straßenverkehrsordnung. Für die Transport- und Logistikbranche sind dabei vor allem zwei Punkte relevant: Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 könnte künftig bereits ab 17 Jahren erworben werden, und Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C dürften unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Abschluss ihrer Berufskraftfahrerqualifikation im Güterverkehr arbeiten.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der italienische Entwurf sieht vor, die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ab 17 Jahren zu ermöglichen.
  • Auch der Einstieg in die Berufskraftfahrerqualifikation soll um ein Jahr vorgezogen werden.
  • Wer die Klasse C besitzt, könnte vorübergehend auch ohne italienische Fahrerqualifikationskarte CQC arbeiten, sofern bereits eine Anmeldung zum Grundqualifikationskurs vorliegt.
  • Diese Übergangsregelung wäre auf höchstens ein Jahr begrenzt.
  • Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen die Änderungen den Fahrermangel lindern und die Einstellung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern.
  • Eine vergleichbare Regelung sieht das geltende EU-Recht zur Grundqualifikation von Berufskraftfahrern derzeit nicht vor.
  • Die Reform befindet sich noch im Konsultationsverfahren und ist nicht beschlossen.

Die Vorschläge sind Teil einer deutlich breiter angelegten Überarbeitung der italienischen Verkehrsregeln. Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat den Entwurf zur öffentlichen Konsultation gestellt; Stellungnahmen können noch bis zum 13. September eingereicht werden. Für den Straßengüterverkehr dürfte vor allem die geplante Neuordnung des Berufszugangs für Diskussionen sorgen.

C1 schon ab 17 Jahren

Im Mittelpunkt steht die geplante Absenkung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse C1. Nach dem Entwurf könnten Bewerber diese Klasse bereits mit 17 Jahren erwerben.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die volle Klasse C, sondern um C1. Diese Klasse umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen.

Das Ministerium stellt den Schritt als vorgezogene Annäherung an die jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene dar.

Parallel dazu soll auch der Weg zur beruflichen Fahrerqualifikation um ein Jahr vorgezogen werden – über das italienische CQC-System, die Carta di Qualificazione del Conducente. Die CQC ist in Italien die vorgeschriebene berufliche Qualifikation für Fahrer im gewerblichen Straßentransport.

Arbeiten mit Klasse C schon vor Abschluss der Qualifikation

Weiter geht der zweite Vorschlag. Dem Entwurf zufolge könnten Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C bereits gewerblich tätig werden, bevor sie ihre Fahrerqualifikationskarte erhalten – vorausgesetzt, sie sind bereits für den Kurs zur Grundqualifikation angemeldet.

Voraussetzung wäre, dass das vollständige Qualifikationsverfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.

Damit entstünde eine Übergangsphase von bis zu zwölf Monaten, in der jemand mit passender Fahrerlaubnis seine Tätigkeit bereits aufnehmen könnte, obwohl die dafür normalerweise erforderliche Ausbildung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Das Ministerium verknüpft diesen Ansatz direkt mit dem Fahrermangel. Ein ausdrücklich genanntes Ziel ist es, die Einstellung von Fahrern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, die mit einer Fahrerlaubnis nach Italien kommen, aber noch nicht über die nach italienischem Recht erforderliche berufliche Qualifikation verfügen.

Gerade dieser Teil der Reform dürfte rechtlich besonders sensibel sein.

Aus italienischen Quellen heißt es, dass das bestehende EU-Recht zur Grundqualifikation von Berufskraftfahrern derzeit kein entsprechendes Modell vorsieht.

Auch die EU senkt die Altersgrenzen

Der italienische Vorstoß fällt in eine Phase, in der auch die Europäische Union ihr Führerscheinrecht umfassend neu ordnet. Im November 2025 wurden die Richtlinien (EU) 2025/2205 und 2025/2206 veröffentlicht. Sie betreffen unter anderem Führerscheinregeln, medizinische Anforderungen, Probezeiten und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Fahrverboten. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis zum 26. November 2028 umsetzen; die wichtigsten Bestimmungen gelten dann ab dem 26. November 2029.

Für den Straßengüterverkehr ist besonders relevant, dass die Fahrerlaubnis der Klasse C künftig bereits ab 18 Jahren möglich sein soll, sofern die vorgeschriebene berufliche Qualifikation bereits vorliegt. Bislang gehörte die Altersgrenze zu den Faktoren, die den Einstieg junger Menschen in den Beruf verzögerten. Die neuen Regeln sollen die Zeit zwischen Ausbildungsende und dem Start im Lkw verkürzen.

Italien will mit seinem nationalen Entwurf allerdings noch einen Schritt weitergehen und eine Übergangslösung schaffen, in der Fahrer der Klasse C Transportaufgaben übernehmen dürfen, bevor ihre Qualifikation vollständig abgeschlossen ist.

Der Fahrermangel ist der eigentliche Treiber

Nach Darstellung des Ministeriums ist der Fahrermangel ein zentrales Motiv der Reform. Sowohl der frühere Zugang für junge Fahrer als auch die schnellere Rekrutierung von Fahrern aus Nicht-EU-Ländern sollen dazu beitragen, die seit Jahren bestehende Personallücke im Straßentransport zu verkleinern.

Damit geht es nicht nur um eine technische Anpassung des Fahrerlaubnisrechts. Der Entwurf würde auch die Reihenfolge verändern, in der Menschen in den Beruf einsteigen: Ein Teil der Qualifikation könnte erst nach Arbeitsbeginn abgeschlossen werden. Gerade deshalb dürfte die endgültige rechtliche Ausgestaltung entscheidend sein – vor allem mit Blick auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht.

Teil einer größeren Reform

Die für den Güterverkehr wichtigen Punkte sind nur ein Baustein einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung. Der Entwurf sieht auch digitale Versionen von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren vor. Fahrer müssten physische Dokumente dann nicht mehr mitführen, sofern die Daten in den zuständigen Datenbanken verfügbar sind.

Auch das Sanktionssystem soll neu geordnet werden. Die derzeitigen 82 Hauptstufen bei Sanktionen würden auf rund 21 Kategorien reduziert, und Bußgelder sollen sich stärker an der Schwere des Verstoßes sowie an dessen statistischem Einfluss auf das Unfallgeschehen orientieren.

Zudem will das Ministerium die automatische zweijährliche Anpassung von Bußgeldern abschaffen. Künftig sollen Erhöhungen nur noch optional sein, etwa wenn der von ISTAT veröffentlichte Inflationsindikator um mehr als 5 % steigt.

Zum Reformpaket gehören außerdem Regeln zu Geräten für die Fernfeststellung von Verkehrsverstößen, Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer sowie Änderungen bei den Befugnissen der Kontrollbehörden.

Für den internationalen Straßentransport bleibt jedoch der Zugang zum Beruf der entscheidende Punkt. Sollten die Vorschläge in der vom Ministerium vorgelegten Form verabschiedet werden, könnte Italien den Einstieg junger oder ausländischer Fahrer in den Arbeitsmarkt deutlich beschleunigen. Der Entwurf befindet sich allerdings weiterhin im Konsultationsverfahren und ist noch kein geltendes Recht.

Auch bei Verkehrsverstößen und deren Ahndung zeigt sich, wie stark Regeln und Kontrollen den Alltag im Straßentransport prägen.

Tags:

Auch lesen