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Italienische Lkw-Fahrverbote im Jahr 2021. Die Regierung hat eine Reihe von Ausnahmen eingeführt

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Das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat einen Kalender mit Lkw-Fahrverboten für 2021 veröffentlicht. Die Einschränkungen werden in Kraft treten, sobald die Regierung beschließt, die im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingeführten Lockerungen wieder aufzuheben.

Das Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 604 vom 29. Dezember 2020 führt einige Änderungen in den italienischen Verkehrsverboten für Fahrzeuge über 7,5 t auf Landstraßen ein.

Um die Intermodalität zu fördern, gilt das Verbot nicht für Fahrzeuge, die für den intermodalen Transport mit einem Versand- oder Bestimmungsort innerhalb des Landes eingesetzt werden, solange sie über die entsprechenden Dokumente verfügen, die den Bestimmungsort oder den Ursprung der Ladung sowie eine Reservierung oder ein Reisedokument für den Versand belegen.

Von den Verboten werden auch alle Fahrzeuge ausgenommen sein, die zum Transport von Viehfutter oder Viehfutterbestandteilen verwendet werden.

Die Liste der Produktarten, deren Transport nicht verboten ist, umfasst auch Waren, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie benötigt werden:

– persönliche Schutzausrüstung wie Masken, medizinisches Zubehör, Schürzen, Einweghandschuhe, Schutzanzüge,

– Produkte zur Prophylaxe und Behandlung, wie z. B. Handwaschlösungen auf Wasser-Alkohol-Basis,

– Produkte zur Reinigung von Oberflächen, Innenräumen und Kleidung, wie z. B. Sanitärprodukte, Desinfektionsmittel, Sterilisierungsmittel usw.

Kalender der Fahrverbote:

Januar:

An folgenden Sonntagen von 9 bis 22 Uhr: 17., 24. und 31. Januar

Februar und März:

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

April:

2. April (Karfreitag) von 14 bis 22 Uhr

3. April (Ostersamstag) von 9 bis 16 Uhr

4. April (Ostern) von 9 bis 22 Uhr,

5. April (Ostermontag) von 9 bis 22 Uhr

6. April (Dienstag) von 9 bis 14 Uhr

An folgenden Sonntagen von 9 bis 22 Uhr: 11., 18. und 25. April

Mai:

1. Mai (Samstag) von 9 bis 22 Uhr

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

Juni:

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

Juli:

An folgenden Freitagen von 16 bis 22 Uhr: 23. und 30. Juli

Jeden Samstag von 8 bis 16 Uhr

Jeden Sonntag von 7 bis 22 Uhr

August:

An folgenden Freitagen von 16 bis 22 Uhr: 6. und 13. August

Am 7. und 14. August (Samstage) von 8 bis 22 Uhr und am 21. und 28. August (Samstage) von 8 bis 16 Uhr,

Jeden Sonntag von 7 bis 22 Uhr

September:

Jeden Sonntag von 7 bis 22 Uhr

Oktober:

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

November:

1. November (Montag) von 9 bis 22 Uhr

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

Dezember:

Jeden Sonntag von 9 bis 22 Uhr

8. Dezember von 9 bis 22 Uhr.

25. Dezember (Samstag) von 9 bis 22 Uhr

Foto: Pixabay/jackmac34 CC0

 

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