TransInfo

Die 10 meistgelesenen Artikel im Jahr 2018. Platz 10: Italienischer Kraftfahrer kassiert saftiges Bußgeld, weil er die deutsche Sprache nicht beherrscht

Lesezeit 2 Min.

Ein italienischer  LKW-Fahrer erhielt ein hohes Strafgeld Bußgeld, weil er die deutsche Sprache nicht beherrschte. Sein Arbeitgeber wird versuchen, die Strafe zu annullieren.

Ein italienischer Fahrer, der einen Sondertransport durchführte, wurde mit 5.000 Euro Bußgeld bestraft, weil er die deutsche Sprache nicht beherrschte. Laut deutschen Vorschriften muss während eines Großraumtransports stets eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutschen Sprache mächtig ist, so dass auch in unvorhergesehenen kritischen Situationen, wie beispielsweise bei Umleitungen, schwierigen Wetterverhältnissen oder Unfällen, eine Kommunikation der Polizei oder anderer Einsatzkräfte mit dem Fahrer (oder Beifahrer) möglich ist.

Transportunternehmen will dass Bußgeld anfechten

Der Arbeitgeber des Fahrers, der zur italienischen Transportorganisation FAI (Italienischer Verband der Spediteure) gehört, will die Entscheidung über die Strafe anfechten. Nach Auffassung der Organisation steht das Erfordernis im Widerspruch zu den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes.

Paolo Uggè, Vizepräsident der Transportgewerkschaft Conftrasporto, schloss sich ebenfalls der Beschwerde an. Wenn Brüssel nichts gegen die Regelungen der Deutschen unternimmt, sollte das italienische Innenministerium in Italien ähnliche Beschränkungen für ausländische Transportunternehmen einführen.

Was stehen die Chancen, die Geldstrafe zu annullieren?

Ein Transportunternehmen mit Sitz in Litauen hat in zwei Instanzen ohne Erfolg gegen eine Auflage geklagt, wonach während des Großraumtransports in Deutschland stets eine sachkundige Person anwesend sein muss, die der deutschen Sprache mächtig ist. Bereits mit Urteil vom 15. Mai 2018 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Berufung der Klägerin gegen ein ihre Klage abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22. Juni 2017 zurückgewiesen.

Letztendlich hielt das Gericht die Anforderungen der deutschen Sprache für richtig. Es fügte hinzu, dass bei der Umsetzung übergroßer Transporte die Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichend sind und fortgeschrittene Kenntnisse für die Kommunikation in typischen Verkehrssituationen erforderlich sind.

Foto:Bartosz Wawryszuk

Tags