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Bundesamt für Güterverkehr BAG; 19.09.2019; Münster

Kabotage Kontrollen vom BAG zeigen Wirkung – ein gutes Signal für die Branche

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Juni weitere Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Darunter wurde ein Unternehmen kontrolliert, wo im Vergleich zum Vorjahr, jetzt überwiegend deutsche Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden.

„Nach einer im Jahr 2020 vorausgegangenen Kontrolle der Außenstelle Mainz rund um ein Holzwerk in Nordhessen erfolgte am 16.06.2021 eine Nachkontrolle. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass fast ausschließlich nur noch deutsche Fahrzeugkombinationen für diese Holztransporte eingesetzt werden,” können wir der Pressemitteilung vom BAG entnehmen.

Das ist ein gutes Signal für die Branche! Im Juni wurden an insgesamt fünft Tagen bundesweit Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Auch technische Unterwegskontrolle wurden durchgeführt. Die Aktion hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Insgesamt wurden ca. 143.238 Euro an Sicherheitsleistungen vereinnahmt.

Am 7. Juni 2021 überprüfte das BAG bundesweit an 27 Stellen 294 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 168 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Die Kontrolleure stellten 52 Verstöße gegen die Ruhezeitregelung und 10 Kabotageverstöße fest. Außerdem wurden bei 18 Fahrzeugen technische Mängel entdeckt.

Am 16./17. Juni 2021 wurden 673 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 151 im Fahrpersonalrecht und 65 von den TUK-Experten auf technische Eignung überprüft. Sechs Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden festgestellt und 27 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden sieben Verstöße festgestellt.

Am 24./25. Juni wurden 596 Fahrzeuge hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmugen, 154 im Fahrpersonalrecht und 28 von den TUK-Experten auf technische Eignung kontrolliert. 27 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden ein Verstoß gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug, und acht technische Mängel im Rahmen der 28 TUK-Kontrollfälle festgestellt.

Illegale Praktiken sollen gemeldet werden

Außerdem appelliert der BGL an alle Marktteilnehmer fair miteinander umzugehen und sich an die bestehenden Gesetze zu halten, da nur so ein fairer Wettbewerb funktionieren kann.

Der BGL ruft alle daher auf, um illegale Praktiken (z.B. Mindestlohn, Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage) an: hinweise@bgl-ev.de zu melden unter Angabe von Ort und Zeit der Beobachtung und falls möglich mit Fotos. Die Daten gibt der BGL anonymisiert an BAG weiter.

Foto: BAG Mediathek

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