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Kein Geld, um das Bußgeld in Dänemark zu bezahlen? Die Polizei wird eine Reifenblockade anlegen

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Während einer Routinekontrolle auf einem Parkplatz in Dänemark hat die dortige Polizei sechs Fahrzeuge lahmgelegt. Der Grund? Die Fahrer konnten das Bußgeld nicht direkt nach der Ausstellung bezahlen. Solche Maßnahmen sind jedoch keine dänische „Spezialität” und werden auch in anderen Ländern angewendet.

Am letzten Januarsonntag führte die dänische Polizei in Aarhus Kontrollen auf LKW-Parkplätzen durch, berichtet das dänische Transportportal lastbilmagasinet.dk. Die Beamten haben insgesamt 15 Lastwagen kontrolliert und verhängten nach Aufdeckung zahlreicher Verstöße acht Lastwagenfahrer Bußgelder in Höhe von insgesamt 249.000 dänische Kronen.

Die meisten der 18 festgestellten Verstöße betrafen die Lenk- und Ruhezeiten (in drei Fällen handelte es sich auch um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, die  im Fahrzeug verbracht wurde) und die Kabotage. Die Fahrer hatten kein Geld bei sich, um die Strafgelder zu bezahlen, daher hat die Polizei Reifenblockaden angebracht. Sie wurden erst nach Zahlung der Geldbußen entfernt. In Dänemark müssen nämlich Fahrer aus dem Ausland die Strafe sofort bezahlen (Kartenzahlung ist möglich). Andernfalls wird die Polizei die weitere Fahrt verhindern.

Nicht nur die Dänen „verhaften LKW”

Dänemark ist nicht das einzige Land, in dem ein ausländischer Fahrer das Bußgeld sofort bezahlen muss. Dies ist auch in Belgien der Fall, wo Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen laut Gesetz zur sofortigen Zahlung von Geldbußen für Verstöße verpflichtet sind. Wenn der Fahrer nicht bezahlen kann, wird sein Auto angehalten. Der Wagen kann erst nach Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der mit dem Abstellen des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgeholt werden.

In Frankreich und Deutschland ist es ähnlich. Der Fahrer muss die Sicherheitsleistung (Kaution) sofort zahlen, später wird diese dann mit der  ordnungsgemäß zugesandten Geldbuße abgerechnet, erläutert Paul Reich, Anwalt bei TransCash.eu.

– Der Grund für die Kautionspflicht ist, dass Fahrer aus dem Ausland die Geldbuße möglicherweise nicht zahlen würden. ist der Fahrer nicht imstande die Kaution zu bezahlen, kann er nicht weiterfahren. Das BAG kann in dieser Situation das Fahrzeug anhalten und die weitere Fahrt verbieten, so Reich.

Foto: Flickr.com

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