Am 10. Oktober beschloss die Europäische Kommission, die in der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) bzw. der Consortia Block Exemption Regulation (CBER) vorgesehenen Privilegien für Reeder im Container-Lininenverkehr ab dem 25. April 2024 nicht zu verlängern.
Die Verordnung ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, Allianzen zu bilden und Kooperationsvereinbarungen zu schließen, um gemeinsame Frachtdienste anzubieten.
Die Entscheidung stützt sich auf das Ergebnis einer Überprüfung der Verordnung durch die Europäische Kommission, die aufgrund des Auslaufdatums im April 2024 bereits im August 2022 eingeleitet wurde, um festzustellen, ob die angestrebten Ziele im Zeitraum seit 2020 erreicht wurden.
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Den Angaben der Kommission zufolge weisen die Beteiligten darauf hin, dass die GVO für Konsortien zwischen 2020 und 2023 allenfalls eine begrenzte Wirksamkeit und Effizienz hatte.
Angesichts der geringen Zahl und des geringen Umfangs von Konsortien, die in den Anwendungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnung fallen, erzielten die Seeschifffahrtsunternehmen nur begrenzte Einsparungen bei den Befolgungskosten und spielte die Verordnung bei Entscheidungen über eine Kooperation nur eine untergeordnete Rolle, heißt es in der Pressemitteilung vonseiten der Europäischen Kommission.
Es kam nach Ansicht der Kommission zu Wettbewerbsverzerrung, da die Verordnung kleineren Seeschifffahrtsunternehmen während des Bewertungszeitraums nicht mehr die Möglichkeit bot, zusammen Dienste anzubieten, die mit den Angeboten größerer Unternehmen konkurrierten.
European Shippers’ Council (ESC), eine Organisation die Verlader und Verladerverbände in Europa vertritt und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßen die Entscheidung.
Aus Sicht der Hafenwirtschaft ist das ein wichtiger Schritt, um die Containerschifffahrt zu normalisieren, so ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus.
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