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Quelle: Adobestock / Taina Sohlman

Lang-LKW: Riesenlaster sind zu schwer für Deutschlands Brücken

Die Bundestagsfraktion CDU/CSU befürwortet den grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-LKW. Die Bundesregierung hingegen hat grundsätzliche Vorbehalte zur Tonnage, als auch der Fahrzeughöhe. Das Kernproblem ist Deutschlands Straßeninfrastruktur.

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[Update 6. August 17:17 Uhr]
Die EU-Kommission hatte vor einem Jahr eine Änderung über die Maße und Gewichte von schweren Lastkraftwagen vorgeschlagen. Demnach sollen die zulässigen Höchstgewichte für schwere, emissionsfreie Nutzfahrzeuge angehoben werden. Künftig soll die Gewichtsgrenze für solche Fahrzeuge 44 statt 42 Tonnen betragen.

Das Europäische Parlament nahm im März den Kommissionsvorschlag mit leichten Änderungen an, nun liegt er dem EU-Rat vor. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte von schweren Lastkraftwagen ab mit der Begründung, dass die höheren Gewichte schwer in das Sicherheitsniveau von Deutschlands Brücken eingreifen würden.

Insbesondere könnten die höheren Achslasten mit bis zu 12,5 Tonnen und ein um 4 Tonnen höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Fahrzeuge aus infrastrukturellen Gründen nicht mitgetragen werden”, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum grenzüberschreitendem Einsatz von Lang-LKW in Deutschland.

Ablehnung auch bei Fahrzeughöhen

Auch lehnt die Bundesregierung den Vorschlag ab, die zulässige Fahrzeughöhe von 4 Meter auf 4,30 Meter anzuheben. Weder Tunnel noch Brückendurchfahrten seien für solche Fahrzeughöhen ausgelegt, es können beispielsweise technische Einrichtungen wie Lüfter im Weg sein. Das betreffe das Bundesfernstraßennetz, besonders nachgeordnete Straßen.

Ausnahmeregelungen für Lang-LKW in Deutschland

Aktuell können Lang-LKW Typ 1 (Sattelkraftfahrzeuge mit einer Länge bis zu 17,88 m) befristet bis zum 31. Dezember 2026 getestet werden und national neben dem Positivnetz, das am 17. Juni 2024 aktualisiert wurde, flächendeckend auf allen Strecken in den in der Ausnahme-Verordnung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) genannten Bundesländern eingesetzt werden. Soweit der Lang-LKW Typ 1 tatsächlich im kombinierten Verkehr eingesetzt wird, darf er 44 Tonnen (statt 40 Tonnen) Gewicht haben.

Der grenzüberschreitende Verkehr von Lang-LKW ist zum aktuellen Zeitpunkt immer nur auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen den jeweiligen Nachbarstaaten möglich. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Lang-LKW Typ 1 als auch hinsichtlich der Lang-LKW Typen 2 bis 5.

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