Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern. Regelungen in Luxemburg und Norwegen modifiziert. Lockerungen in Irland verlängert.

Lesezeit 5 Min.

Praktisch jeden Tag werden in den einzelnen EU-Staaten neue Regelungen und Änderungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer eingeführt. Diesmal berichten wir über die letzten Modifikationen in Luxemburg sowie über die Lockerungen in Irland.

Irland

Wie die International Road Transport Union (IRU) mitteilte, hat das irische Ministerium für Verkehr am 15. April entschieden, dass die gelockerten Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer um weitere sechs Wochen, d.h. vom 17. April bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden. Die Lockerungen für die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten für den gesamten Warenverkehr und betreffen folgende Punkte:

Artikel 6.3: Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen wird von 90 Stunden auf 112 Stunden verlängert.

Artikel 8.4: Anstatt von drei reduzierten täglichen Ruhezeiten zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf der Fahrer fünf reduzierte Ruhezeiten einlegen. Wenn diese fünf reduzierten täglichen Ruhezeiten innerhalb von ersten 5 Tagen nach einer wöchentlichen Ruhezeit erfolgen und der Fahrer die Fahrt am sechsten Tag fortsetzt, darf die tägliche Registrierung 300 Stunden (für den 6. Tag) nicht überschreiten.

Artikel 8.6: Sollte eine wöchentliche Ruhezeit reduziert werden, muss dies nicht ausgeglichen werden. Innerhalb von nächsten zwei Wochen müssen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden eingelegt werden. Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.

Artikel 8.8: Sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für den Fahrer verfügt und nicht fährt, darf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden.

Norwegen

Wie die International Road Transport Union (IRU) weiter berichtet, wurde eine Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten auch am 15. April in Norwegen entschieden. Diese gilt für den gesamten Warenverkehr bis einschließlich 13. Mai, 24.00 Uhr.

Neue Regelung umfasst:
– tägliche Lenkzeit wird von 9 auf 11 Stunden verlängert
– maximale wöchentliche Lenkzeit wurde von 56 auf 58 Stunden verlängert
– maximale Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen wurde von 90 auf 96 Stunden verlängert,
– eine tägliche Ruhezeit darf von 11 bis 9 Stunden reduziert werden
– nach einer wöchentlichen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden erfolgen, was bedeutet, dass eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit alle zwei Wochen zugelassen wird. Eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit muss aber ausgeglichen werden.

Luxemburg

Von heute an (18. April) bis zum 31. Mai gelten in Luxemburg neue Regelungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten für LKW Fahrer. Diese beinhalten folgende Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Artikel 6.1: Die tägliche Lenkzeit wird von 9 auf 11 Stunden verlängert, maximal dreimal pro Woche.

Artikel 6.3: Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen wird von 90 auf 96 Stunden verlängert.

Artikel 8.6: Eine wöchentliche Ruhezeit darf verschoben werden. Anstatt von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit, darf die Ruhezeit nach sieben 24-Stunden-Zeiträumen eingelegt werden (diese muss aber in der nächsten Woche ausgeglichen werden).

Artikel 8.8: Sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für den Fahrer verfügt und nicht fährt, darf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden.

Weißrussland kündigt Verkehrskontrollen im Transitverkehr an

Die weißrussische Regierung hat entschieden, Verkehrskontrolle von internationalen LKW Fahrern im Transitverkehr zu intensivieren. Sowohl die Polizei als auch zuständige Kontrollbehörde werden die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen unter die Lupe nehmen sowie prüfen, ob sich die Fahrer an die entsprechend festgelegten Routen halten.

Alle Fahrer, die Weißrussland von den Richtungen wie: die Ukraine, Russland, EU-Staaten befahren, sind verpflichtet, sich ausschließlich an die amtlich festgelegten Straßen zu halten. Auch Ruhezeiten dürfen nur an den bestimmten Raststätten und Tankstellen eingelegt werden. Die Fahrer dürfen diese nicht verlassen.

Überdies müssen die Fahrer den weißrussischen Staat möglichst schnell, nicht später als einen Tag nach der Ankunft in Weißrussland, verlassen, indem sie die kürzeste Route auswählen. Die einzigen Ausnahmen gelten für Unfälle, Be- und Entladungen, die aber gemäß dem Frachtbrief erfolgen müssen. Zusätzlich müssen die Fahrer in der Kabine folgende Hygieneprodukte besitzen: Mundschutzmasken, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel usw. Man darf das Fahrzeug ohne Mundschutzmaske und Einweghandschuhe nicht verlassen.

Die zugelassenen Straßen und Routen für LKW Fahrer im Transitverkehr finden Sie hier:
https://yadi.sk/i/kkMS2hnATmaimA
(Link öffnen und auf Download klicken)

Foto: Picserver/ Nick Youngson CC BY-SA 3.0 Alpha Stock Images

Tags