Der Brufskraftfahrer Christian Schulz aus Neustadt bei Coburg erhielt einen anonymen Beschwerdebrief, der wie folgt beginnt: “Sie haben ihr Fahrzeug in einem Wohngebiet entsprechend Bebauungsplan “Süd” der Stadt Neustadt bei Coburg abgestellt. Falls Sie auch in Zukunft ihr Fahrzeug widerrechtlich in Wohngebieten abstellen, wird das dem Ordnungsamt mitgeteilt,” berichtet das Nachrichtenportal inFranken.de.
In den Augen des LKW-Fahrers sei das nicht fair, da er seinen 40-Tonner normalerweise auf dem Schützenplatz abstellt, wo in dieser Zeit ein Stadtfestes stattfand und er aus diesem Grund zum Parken in eine andere Straße ausweichen musste.
“Wo soll ich sonst hin?” Fränkischer Trucker findet Wut-Brief
Christian Schulz bekam eine in seinen Augen ungerechtfertigte Beschwerde https://t.co/XlEbXRMQh6— inFranken.de (@inFranken) July 11, 2023
Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig – in reinen Wohngebieten ist regelmäßiges Parken für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen unter der Woche von 22 bis 6 Uhr untersagt, ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Erlaubt ist das Parken immer in Industrie- und Gewerbegebieten und in den sogenannten Mischgebieten.
Das Ordnungsamt erklärt
Wie die Situation wirklich aussieht und ob der Anonyme Verfasser Recht hat, erklärt das zuständige Ordnungsamt.
Er darf in der Siemensstraße stehen. Dort befinden sich auch Unternehmen und damit handelt es sich um ein Misch- und kein reines Wohngebiet,” erklärt ein Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamts im Gespräch mit inFranken.de.
Lesen Sie auch:
LKW im Wohngebiet. Wo darf man parken und wo gilt ein Parkverbot?