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LKW-Ärger beim Parken. Fahrer erhält Beschwerdebrief

Ein Berufskraftfahrer aus Neustadt bei Coburg musste wegen eines Stadtfestes seinen LKW in dieser Ausnahmesituation woanders Parken und bekam einen Wut-Brief, zu Recht?

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Der Brufskraftfahrer Christian Schulz aus Neustadt bei Coburg erhielt einen anonymen Beschwerdebrief, der wie folgt beginnt: „Sie haben ihr Fahrzeug in einem Wohngebiet entsprechend Bebauungsplan „Süd” der Stadt Neustadt bei Coburg abgestellt. Falls Sie auch in Zukunft ihr Fahrzeug widerrechtlich in Wohngebieten abstellen, wird das dem Ordnungsamt mitgeteilt,” berichtet das Nachrichtenportal inFranken.de.

In den Augen des LKW-Fahrers sei das nicht fair, da er seinen 40-Tonner normalerweise auf dem Schützenplatz abstellt, wo in dieser Zeit ein Stadtfestes stattfand und er aus diesem Grund zum Parken in eine andere Straße ausweichen musste.


Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig – in reinen Wohngebieten ist regelmäßiges Parken für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen unter der Woche von 22 bis 6 Uhr untersagt, ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Erlaubt ist das Parken immer in Industrie- und Gewerbegebieten und in den sogenannten Mischgebieten.


Das Ordnungsamt erklärt

Wie die Situation wirklich aussieht und ob der Anonyme Verfasser Recht hat, erklärt das zuständige Ordnungsamt.

Er darf in der Siemensstraße stehen. Dort befinden sich auch Unternehmen und damit handelt es sich um ein Misch- und kein reines Wohngebiet,” erklärt ein Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamts im Gespräch mit inFranken.de.


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