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Foto: Bartosz Wawryszuk

LKW-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

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Frachtführer und Spediteure müssen mit Beginn der Sommerferienzeit mit Fahrverboten rechnen. Vom 1. Juli bis zum 31. August dürfen LKW an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Wie das BMVI informiert, wird in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eine Beschränkung für den der LKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Die Maßnahme wird jedes Jahr eingesetzt, um einen reibungslosen Ferienreiseverkehr zu gewährleisten.

In der Praxis heißt das, dass außer dem Wochenendfahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an Samstagen nicht geführt werden dürfen. Die Fahrverbote gelten von 7.00 bis 20.00 Uhr.

In Sonderfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BMVI.

Foto:Bartosz Wawryszuk

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