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Lkw-Fahrverbote in Deutschland im Jahr 2021

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat eine Liste mit Lkw-Fahrverboten an Feiertagen im Jahr 2021 veröffentlicht.

In Deutschland gelten die Feiertags- und Sonntagsfahrverbote für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und für Lkw mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Die Einschränkungen gelten auf dem gesamten Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige der Feiertage und die damit verbundenen Fahrverbote nur für bestimmte Regionen gelten.

In den letzten Tagen hat das BAG eine Liste der Feiertage im Jahr 2021 veröffentlicht, an denen Fahrverbote gelten werden.

Fahrverbote in Deutschland im Jahr 2021

– 2. April – Karfreitag (bundesweites Verbot),

– 5. April – Ostermontag (bundesweites Verbot),

– 13. Mai – Christi Himmelfahrt (bundesweites Verbot),

– 24. Mai – Pfingstmontag (bundesweites Verbot),

– 3. Juni – Fronleichnam (nur in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

– 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit),

– 31. Oktober – Reformationstag (nur in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),

– 1. November – Allerheiligen (nur in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),

– 25. Dezember – 1. Weihnachtstag,

– 26. Dezember – 2. Weihnachtstag.


Vereinbarung der Länder über die Lockerung der Transitverbote

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich auf Lkw-Fahrverbote an aufeinanderfolgenden Feiertagen geeinigt. Die Vereinbarung zwischen den Ländern betrifft den Reformationstag (31. Oktober), der in Niedersachsen ein Feiertag ist, und Allerheiligen (1. November), das in Nordrhein-Westfalen gefeiert wird. Laut Vereinbarung wird die Dauer des Verbots für Lkw über 7,5 t an diesen Tagen auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr (am Feiertag im jeweiligen Land) begrenzt. Die regionalen Behörden wollen auf diese Weise den Verkehrsfluss verbessern.

Darüber hinaus lassen die beiden Bundesländer den Lkw-Verkehr auf den wichtigen Transitstrecken A1, A2, A30, A31 und A33 zwischen 6 und 22 Uhr zu. Dies gilt auch, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen auf einen Sonntag fällt.

Details zu den Strecken, die Lkw über 7,5 t an Feiertagen, d.h. am Reformationstag in Niedersachsen und an Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen, befahren dürfen, können Sie in unserem Material zu diesem Thema finden.

Darüber hinaus hat Hessen, das im Gegensatz zum benachbarten Nordrhein-Westfalen Allerheiligen nicht feiert, an diesem Tag auf die Verfolgung und Bestrafung von Verstößen gegen das Lkw-Fahrverbot im Land verzichtet. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die den kürzesten Weg zwischen den beiden Teilen Hessens über Nordrhein-Westfalen nehmen. Dazu dürfen Sie die Autobahn A44 nur im Bereich der Anschlussstelle 65, zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen bei km 43,2 bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Hessen bei km 38,4 benutzen.

Die Einschränkungen gelten nicht für alle Fahrzeuge

Einige Lkw sind von der deutschen Sonn- und Feiertagsfahrverboten ausgenommen. Dazu gehören Fahrzeuge, die folgende Fahrten ausführen:

– Kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zur nächstgelegenen Beladestelle oder von der nächstgelegenen Entladestelle zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km;

– Kombinierter Güterverkehr (See-Straβe) zwischen dem Be- und Entladeort und einem Hafen, der in einer Entfernung von maximal 150 Kilometern liegt (Lieferung und Abholung);

– die Beförderung folgender Güter und damit zusammenhängende Leerfahrten: Frischmilch und Frischmilchprodukte, Frischfleisch und Frischfleischverarbeitungsprodukte, Frischfisch, lebende Fische und Frischfischverarbeitungsprodukte, verderbliches Obst und Gemüse.

Foto: Trans.INFO

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