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LKW-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das LKW-Kartell wird verlängert bis zum 31.05.2019

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14.05.2019

Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das LKW-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 LKW. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet.

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das LKW-Kartell bis Ende Mai verlängert. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 31.05.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort sind bereits mehr als 10.000 LKW vorgemerkt.

Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent (für Nicht-Verbandsmitglieder 33 Prozent).

Wichtig:
Gemeldet werden können vom 01.04.2004 bis 31.12.2016 gekaufte und geleaste LKW. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für gekaufte bzw. geleaste LKW aus dem genannten Zeitraum sind noch bis zum 31.05.2019 möglich.

Hintergrund:
In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,8 Milliarden Euro gegen alle führenden Lkw-Hersteller (MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania) wegen ihrer Beteiligung am sog. LKW-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller LKW-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen EURO III bis EURO VI abgesprochen haben.

Foto: Flickr.com

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