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LKW-Kartell: Das riesige Verfahren wird aufgespalten

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni den Weg für eine Sammelklage frei gemacht hatte, reichen erneut Käufer, die durch die Preisabsprachen der LKW-Hersteller geschädigt wurden, im zweiten großen LKW-Kartellprozess vor dem Landgericht München I um Schadensersatz ein.

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Kurz zum Hintergrund des LKW-Kartells – Im Juli 2016 hatte die EU-Kommission in einem Beschluss festgestellt, dass mehrere LKW-Hersteller jahrelang ihre Preise koordiniert haben, was auch den Zeitplan und die Preisaufschläge für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO 3 bis 6 umfasste. Anhand dieses EU-Beschlusses können nun Personen und Unternehmen bzw. Käufer, die durch die Preisabsprachen geschädigt wurden, die beteiligten Hersteller auf Schadenersatz verklagen.

Sammelklage zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni den Weg für eine Sammelklage frei gemacht. Das Landgericht München, hatte Anfang Oktober in Erwägung gezogen das extrem große Verfahren, in mehrere kleinere aufzutrennen, um das Mammutverfahren leichter handhaben zu können. Damit könnten in einem Teil der recht komplizierten Streitfälle abgetrennte Verfahren gesondert verhandelt werden.

Aufspaltung des LKW-Kartellprozesses

Die Käufer von rund 100.000 LKW in 26 Staaten haben ihre Schadenersatz-Forderung über 590 Millionen Euro wegen Preisabsprachen an das Inkasso-Unternehmen Financialright Claims überlassen.

Aufgrund der Übergabe der Forderungen an das Inkasso-Unternehmen, entschied das Landgericht München letzte Woche, dass Financialright als Klägerin nun bis 18. November auflisten muss, in welchen Staaten wie viele LKW gekauft wurden.

Dank dieser Auflistung könnte über einen Teil der meist sehr schwierigen Streitfälle in einem oder mehreren abgetrennten Verfahren gesondert verhandelt werden.

Ein Großteil der Schadenersatz-Forderungen beziehen sich auf den LKW-Kauf in Deutschland. Dazu erwarte das Gericht Ende Oktober oder Anfang November ein Sachverständigen-Gutachten.

>> Mehr Informationen für Käufer erteilt die spezialisierte Kartellrechtskanzlei Financialright Claims

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