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[Update] LKW müssen ab sofort im A4-Stau stehen bleiben: Regierung beschließt Schleichweg-Verbot

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Dresden – wenn die A4 dicht ist, leidet eine ganze Region. Ab sofort bleiben Brummis im berühmten Sachsens Stau-Hotspot Dreieck Nossen stehen.

Wie TAG 24 berichtet haben Sachsens Regierungsvertreter in einer Blitz-Konferenz ein Ausweichverbot für LKW beschlossen. Profitieren werden davon besonders die Einwohner von Wilsdruff, denn beim Stau auf der A4, verstopften plötzlich Autokolonnen, dicke Laster die Dorfstraßen um auszuweichen.

Es war ein harter Kampf der Anwohner gegen die mächtigen, trägen Behörden schreibt TAG24, doch es hat sich offenbar gelohnt. Da Laster bei Stau am Dreieck Nossen nicht mehr von der Autobahn abfahren dürfen.

Zu einer Blitz-Videokonferenz am Dienstag traf sich Bürgermeister Ralf Rother (49, CDU) gemeinsam mit Pirnas Landrat Michael Geisler (61, CDU), mit Innenminister Roland Wöller (50, CDU) und Verkehrsminister Martin Dulig (47, SPD). Dabei hatte Geisler unmissverständlich klargemacht: „Die Verkehrslage in den Ortschaften ist für die Anwohner nicht mehr tragbar.”

Am folgenden Tag stimmten sich Vertreter der Landkreise Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Autobahngesellschaft in der Polizeidirektion Dresden über die Umsetzung ab.

Das Ergebnis: Durchfahrtsverbot für Lkws auf der Staatsstraße 36, ausgenommen freilich direkter Lieferverkehr.

Wie TAG24 berichtet, sobald Anordnungen vorliegen, werden Hinweisschilder aufgestellt, auch auf der Autobahn. „Wenn der Verkehr auf der Autobahn bleibt, ist das ganz in unserem Sinne”, bestätigt Tino Möhring (39) von der Bundes-Autobahn GmbH.

[Update]

Auf Nachfrage der Redaktion teilte das Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt Amt für Straßen und Hochbau mit, dass ab 3. Juli 2021 auf der S 36 zwischen Wilsdruff und Nossen entsprechend Anordnung aufgestellt werden:

  • Z 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger, und f. Zug maschinen. Ausgen. sind PKW und Kraftomnibusse,
  • ZZ 1026-35 Lieferverkehr frei.

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