Eine Auszahlung ist damit noch nicht verbunden. Nach Angaben von Lex Lecomte, Sprecher von FNV hat Cargo24 die 151.000 Euro auf ein Anderkonto überwiesen, das vom Anwalt der Fahrer geführt wird. Das Geld ist damit gesichert, kann aber erst an die Fahrer ausgekehrt werden, wenn entweder ein Gericht entscheidet oder eine Einigung mit dem Unternehmen zustande kommt.
Vorausgegangen sind rechtliche Schritte der Fahrer, die nach eigener Darstellung in Westeuropa gearbeitet haben, während ihr Arbeitsverhältnis formal über Cargo24 in Litauen lief. Sie fordern ausstehende Löhne.
Geld hinterlegt – Entscheidung steht noch aus
Lecomte zufolge hat das niederländische Gericht zunächst die Voraussetzung geschaffen, Guthaben auf Konten von Cargo24-Kunden zu sichern. Diese Genehmigung bildete die Grundlage für die ersten Schritte im Verfahren.
Die rechtlichen Maßnahmen zeigen Wirkung, weil Cargo24 151.000 Euro auf dem Anderkonto des Fahrer-Anwalts hinterlegt hat, so Lecomte.
Solche Hinterlegungen sind in der niederländischen Rechtspraxis nicht unüblich. Dabei handelt es sich jedoch um eine Sicherung, nicht um eine Auszahlung.
Im Moment geht das Geld nicht an die Fahrer, es ist aber gesichert. Eine Auszahlung gibt es erst nach einem Urteil oder einer Vereinbarung, sagte er.
Neben der finanziellen Forderung verlangen die Fahrer laut FNV auch Unterlagen zur Abrechnung, darunter Lohnabrechnungen. Lecomte zufolge verweigert Cargo24 die Herausgabe dieser Informationen.
Als nächster Schritt steht laut Lecomte die Zustellung der Klage an.
Wo sich die Fahrer derzeit aufhalten, will die FNV aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich machen.
FNV: Auch andere Fälle werden inzwischen beigelegt
Lex Lecomte wertet das Verfahren als Signal: Forderungen ließen sich selbst in komplexen, grenzüberschreitenden Subunternehmerketten geltend machen und durchsetzen.
Solche Fälle zeigen, dass Gerechtigkeit möglich ist, sagte Lecomte.
Er berichtet zudem von ähnlichen Fällen mit Fahrern aus Drittstaaten, die bei Unternehmen in Polen und Litauen angestellt waren. Dort hätten Fahrer ihre Fahrzeuge abgestellt, einbehalten und mit Unterstützung der FNV ihre Ansprüche geregelt.
Diese Fahrer haben Beträge zwischen 9.000 und 20.000 Euro erhalten, so Lecomte.
Nach Darstellung der FNV richtet sich die Botschaft nicht nur an Fahrer, sondern auch an Unternehmen, die an der Spitze solcher Transportketten stehen.
Das ist nicht nur ein Signal an Fahrer, sondern auch an die Auftraggeber ganz oben in diesen Ketten, sagte Lecomte.
Bei den Reaktionen der Auftraggeber beobachte man Unterschiede: Manche bemühten sich um Lösungen, andere blendeten solche Fälle aus. Lecomte nennt als Beispiel LKW Walter aus Österreich im Zusammenhang mit einem tadschikischen Fahrer in den Niederlanden, der vor Gericht Recht bekommen habe.
Wir sehen Auftraggeber, die Verantwortung übernehmen – und Auftraggeber, die es ignorieren, wie im Fall des tadschikischen Fahrers in den Niederlanden, sagte er.
Im konkreten Verfahren geht es um vier afrikanische Fahrer, die insgesamt 232.000 Euro an ausstehenden Löhnen verlangen. Die FNV argumentiert: Auch wenn die Fahrer formal über ein litauisches Unternehmen beschäftigt waren, hätten sie tatsächlich in Westeuropa gearbeitet und müssten entsprechend bezahlt werden.
Nach niederländischem Zivilprozessrecht kann eine Sicherung vor einer endgültigen Entscheidung angeordnet werden, um Geld für einen möglichen Anspruch zu blockieren. Das bedeutet für sich genommen noch keine Feststellung der Haftung. In diesem Fall hat die Sicherung laut FNV dazu geführt, dass 151.000 Euro bis zu einem Urteil oder Vergleich festgesetzt sind.









