[Aktualisiert am 18.05.2021]
Aufgrund bevorstehender Feiertage bzw. Sonderregelungen wird es in einigen EU-Ländern Fahrverbote für Lkw geben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Einschränkungen und Lockerungen.
Deutschland – BAG – Aktuelle Änderungen der Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19
Am 17. Mai hat das BAG die Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 aktualisiert.
Aus dem Dokument ergibt sich, dass auch Bayern, wie alle anderen Bundesländer, die Aussetzung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen bis zum 30. Juni 2021 verlängerte.
Die vollständige BAG-Übersicht, die laufend aktualisiert wird, finden Sie HIER.
Österreich
Fahrverbote für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für Lkw und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai von 15.00 bis 24.00 Uhr,
– 23 Mai von 00:00 bis 22 Uhr,
– 24 Mai (Pfingsten) von 00:00 bis 22 Uhr.
Luxemburg
Die Verkehrsbeschränkungen gelten für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW), mit oder ohne Anhänger, von mehr als 7,5 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 30. April von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis 00:00 Uhr in Richtung Deutschland,
22.05 – 21:30 – 00:00 Uhr
23.05 – 00:00 – 24:00 Uhr
24.05 – 00:00 – 21:45 Uhr
29.05 – 21:30 – 24:00 Uhr
30.05 – 00:00 – 21:45 Uhr
Frankreich
Verkehrsverbote gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, ausgenommen Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
22.05 – 22:00 – 00:00 Uhr
23.05 – 00:00 – 24:00 Uhr
24.05 – 00:00 – 22:00 Uhr
29.05 – 22:00 – 24:00 Uhr
30.05 – 00:00 – 22:00 Uhr
Italien
Das Verkehrsverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen, die für den Transport von Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ausgelegt sind.
– 23. Mai von 9.00 bis 22.00 Uhr,
– 30. Mai von 9.00 bis 22.00 Uhr.
Tschechische Republik
Verkehrsbeschränkungen gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 23. Mai von 13 bis 22 Uhr,
– 30. Mai von 13 bis 22 Uhr.
Polen
Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai: 18:00 – 22:00 Uhr,
– 23. Mai: 08:00 – 22:00 Uhr.
Slowakei
Die Feiertagsverbote für den Lkw-Verkehr am 1. und 8. Mai wurden auf Antrag des Verbands ČESMAD Slowakei aufgehoben. Die Lockerung gilt für alle LKWs, die aus den Nachbarländern auf das Gebiet der Slowakischen Republik kommen und deren Bestimmungsort (z.B. Firmensitz oder Entladeort) auf dem Gebiet der Slowakischen Republik liegt.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 23. & 30. Mai von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Slowenien
Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht auf slowenischen Straßen fahren.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 23. Mai von 8 bis 21.00 Uhr,
– 30. Mai von 8 bis 21.00 Uhr.
Ungarn
Lkw und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen die Straßen an folgenden Tagen nicht befahren:
– 22. Mai von 22:00 bis 00:00 Uhr,
– 23 Mai von 00:00 bis 24,
– 24. Mai (Pfingsten) von 00:00 bis 22,
– 29. Mai von 22:00 bis 00:00 Uhr,
-30. Mai von 00:00 bis 22:00 Uhr.
In Zusammenarbeit mit: Sabina Koll
Foto: pixabay