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Maskenpflicht: Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

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Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren, gilt bundesweit ab sofort eine Maskenpflicht. Die Regelungen diesbezüglich sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wir haben einen Überblick vorbereitet.

Prinzipiell gilt die Maskenpflicht im Nahverkehr und im Handel:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Brandenburg (auch in Taxis)
  • Hamburg ( auch auf Wochenmärkten)
  • Hessen ( auch im Taxi sowie  in Bank- und Post­filialen )
  • Mecklenburg-Vorpommern ( auch als Gast im Taxi)
  • Niedersachsen ( Achtung! In Wolfsburg auch in  in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen )
  • Nordrhein-Westfalen (  auch auf Wochenmärkten, an Haltestellen und Bahnhöfen, in Taxis, Arztpraxen, in Post- und Bankfilialen und Tankstellen)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Wo muss man mit einem Bußgeld rechnen

In einigen der Bundesländer drohen für einen Verstoß Strafen:

Mecklenburg-Vorpommern – 25 Euro,

Bayern – 150 Euro und für Ladenbesitzer sogar bis zu 5.000 Euro,

Hessen– 50 Euro,

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – wird demnächst bekanntgegeben.

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