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Mautbefreiung: BAG nahm Lkw mit Gas-Antrieb unter die Lupe

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Seit dem 1. Januar 2019 sind mit Erdgas betriebene Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit. Dies gilt aber nur dann, wenn ein Mindesttankvolumen der Ergas-Tanks von 300 Litern oder bei LNG von 115 kg nachgewiesen wird. Am 5. Juni hat der Bundesrat den Gesetzentwurf über Verlängerung der Mautbefreiung bis 2023 gebilligt. In der letzten Woche führte wiederum das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) umfangreiche Kontrollmaßnahmen durch, bei denen der Fokus auf Fahrzeuge mit Gas-Antrieb gelegt wurde. Bei zwei Fahrzeugen lagen die Voraussetzungen für eine Mautbefreiung nicht vor.

Den Informationen des BAG zufolge fanden die Kontrollen am 10. Juni 2020 an verschiedenen Stellen rund um Frankfurt/Oder statt. Insgesamt wurden 29 Fahrzeuge ausgeleitet, von denen zehn einen bivalenten Antrieb aufwiesen.

Bei zwei kontrollierten Fahrzeugen lagen die Voraussetzungen für eine Mautbefreiung nicht vor, daher wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die entgangene Maut muss nacherhoben werden.

Wie das BAG weiter informiert, wurden weitere elf Fahrzeuge außerhalb des Kontrollschwerpunktes  beanstandet.  Die Ergebnisse dieser Kontrollaktion  werden in die weiteren Planungen einbezogen, um noch gezielter gegen Verstöße vorzugehen.

Foto: wikipedia.org

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