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Mautgesetz: BDEW sieht Verbesser...

Mautgesetz: BDEW sieht Verbesserungsbedarf

Mautgesetz: BDEW sieht Verbesserungsbedarf

Mautgesetz: BDEW sieht Verbesserungsbedarf

Der Bundestag hat gestern Abend das novellierte Mautgesetz (5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht nun auch eine Mautbefreiung für LKW vor, die mit Flüssigerdgas (LNG) oder komprimiertem Erdgas (CNG) fahren. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Es ist positiv und konsequent, dass jetzt auch mit Erdgas betriebene LKW von der Autobahnmaut befreit werden sollen. Der Güterverkehr ist mit Blick auf die Umweltbelastungen eine besondere Herausforderung: Dieser Sektor wächst besonders stark, hier drohen erhebliche zusätzliche CO2- und Feinstaub-Emissionen. Bei LNG werden im Vergleich zu Diesel die Schwefeloxid- und Feinstaub-Emissionen um fast 100 Prozent reduziert, Stickoxid-Emissionen um 80 bis 90 Prozent. Der CO2-Ausstoß liegt um bis zu 15 Prozent niedriger.

LKW mit Gasantrieb gibt es bereits heute im europäischen Markt, sie können sofort erheblich zur Schadstoff- und Lärmreduzierung beitragen. Wir begrüßen deshalb, dass der Bundestag die Potenziale dieser alternativen Antriebsformen im Schwerlastverkehr anerkennt. Die Mautbefreiung kann aus Sicht des BDEW erheblich dazu beitragen, die Zahl der mit Erdgas betriebenen LKW Schritt für Schritt zu erhöhen.

Der Gesetzentwurf sollte allerdings nachgebessert werden: Die Tankstelleninfrastruktur für LNG in Deutschland befindet sich gerade erst im Aufbau. Um dies zu berücksichtigen und im Sinne der Planungssicherheit sollte die Befreiung von der Mautpflicht analog zur Regelung für Elektro-LKW ausgedehnt werden. Dies wäre ein konsequentes politisches Signal für eine Unterstützung dieser CO2-sparenden Antriebstechnologie.

Foto:Trans.INFO

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