Laut IAB-Daten verdienen aktuell 8,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Transport- und Logistikbereich weniger als 13,90 Euro pro Stunde. Besonders stark betroffen sind Neueinstellungen: Zum 31. Dezember 2025 dürfte fast jede vierte Neueinstellung (24 Prozent) in dieser Branche unterhalb der neuen Mindestlohngrenze liegen.
Damit liegt der Anteil deutlich über dem Branchendurchschnitt und signalisiert einen potenziell hohen Anpassungsbedarf für Arbeitgeber.
Minijobs unter besonderem Kostendruck
Die Analyse zeigt, dass über 55 Prozent der geringfügig Beschäftigten in der Logistik aktuell weniger als 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Da Minijobs in vielen Logistikbereichen – etwa in Lager, Sortierung oder Zustellung – eine wichtige Rolle spielen, könnte die Lohnerhöhung hier zu einem besonders starken Kostenanstieg führen.
Insgesamt betrifft die Anpassung hochgerechnet etwa 39 Prozent aller Minijobs in Deutschland, unabhängig von der Branche.
Spillover-Effekte: Mehr als nur Mindestlohnempfänger betroffen
Die IAB-Studie weist darauf hin, dass Lohnerhöhungen am unteren Ende der Skala oft zu Spillover-Effekten führen. Um Abstände zwischen Qualifikations- und Erfahrungsstufen zu wahren, passen Unternehmen häufig auch die Gehälter oberhalb der Mindestlohngrenze an.
In der Logistik könnten hiervon vor allem Fachkräfte in der Lagerlogistik, Disposition und Fahrpersonal betroffen sein. Das würde den Kostendruck zusätzlich erhöhen.
Unterschiede nach Beschäftigungsform und Region
Bundesweit sind 13 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen von der Erhöhung betroffen – in der Logistik liegt der Anteil mit 24 Prozent fast doppelt so hoch. Bei Teilzeit-Neueinstellungen sind es laut IAB im Schnitt 16,7 Prozent, bei Vollzeit 11,9 Prozent.
Regional zeigt sich ein leichtes Ost-West-Gefälle: In Ostdeutschland liegt der Anteil betroffener Neueinstellungen bei 14,7 Prozent, in Westdeutschland bei 12,6 Prozent.
Branchenspezifischer Vergleich
Neben dem Transport- und Logistikbereich zählen laut IAB insbesondere die Land- und Forstwirtschaft (53,2 Prozent der Neueinstellungen unter 13,90 Euro), das Gastgewerbe (35,3 Prozent) und die Energieversorgung (24,1 Prozent) zu den stark betroffenen Sektoren. Im Branchenvergleich gehört die Logistik damit zu den Top 3 der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige.
Zweite Stufe der Erhöhung bereits beschlossen
Die geplante Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, gefolgt von einer weiteren Anpassung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Laut IAB-Daten würde die zweite Stufe hochgerechnet rund 12 Prozent aller Jobs betreffen.
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Insbesondere Unternehmen mit hohem Anteil an niedrig entlohnten Tätigkeiten – darunter viele Logistikdienstleister – müssen sich somit auf eine zweijährige Phase mit kontinuierlichem Lohnkostenanstieg einstellen.
Die Studie beruht unter anderem auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von knapp 16.000 Betrieben in Deutschland, die seit 1989 jeweils im vierten Quartal eines Jahres durchgeführt wird. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-15.pdf