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In Spanien wird Mundschutz zur Pflicht für Doppelbesatzung. In Polen wird diese ausgesetzt

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Seit gestern gilt die Maskenpflicht in Spanien, u. a. im öffentlichen Personenverkehr. Der Mundschutz ist auch für Lkw-Fahrer bei Doppelbesatzung pflichtig. In Polen wurde dieser wiederum für Trucker ausgesetzt.

Wie der spanische Transportverband Fenadismer mitteilt, müssen Fahrer von LKW und Nutzfahrzeugen (mit einer Sitzreihe) bei Doppelbesatzung von heute an Masken tragen.

Laut einer Pressemitteilung dürfen sich in einer Kabine von Fahrzeugen, die Waren befördern, maximal zwei Personen befinden, die mit Masken zum Mund-Nasen-Schutz versehen sind. Beide Fahrer sollen sich bemühen, einen möglichst großen Abstand voneinander zu halten. 

Doppelbesatzung in Polen ohne Maskenpflicht

In Polen wiederum wurden Fahrer, die als Doppelbesatzung arbeiten, aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 2. Mai 2020 über bestimmte Beschränkungen, Pflichten und Verbote aufgrund der Epidemie von der Maskenpflicht befreit. Demnach müssen sie in der Kabine den Mund und die Nase nicht mehr bedecken. Diese Aussetzung wurde von dem polnischen Arbeitgeberverband, der für so eine Lösung offiziell plädierte, mit großer Zufriedenheit begrüßt.

Foto: Pixabay/TerriAnneAllen/public domain

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