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Neue einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung in Kraft getreten

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Am 12. Oktober Oktober ist die EU- Richtlinie 2014/94 / EU in Kraft treten. Infolgedessen sind neue Kraftstoff-Kennzeichnungen an Tankstellen und auf Fahrzeugen erschienen.

Die Richtlinie 2014/94 / EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe schafft einen „Rahmen für Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Union, um die Abhängigkeit vom Erdöl so weit wie möglich zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Mit dieser Richtlinie werden Mindestanforderungen für die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Erdgas- (LNG und CNG) und Wasserstofftankstellen festgelegt, die von den Mitgliedstaaten durch ihre nationalen Strategierahmen umzusetzen sind.“ Die Regelungen sind am  12. Oktober 2018 in Kraft getreten.

Neue Kennzeichnungen

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie wurden graphische Darstellungen zur Verbraucherinformation erstellt:

– E5, E10 und E85 – Benzin ( Kreis),
– B7, B10 und XTL – Diesel (Quadrat),
– H2, CNG, LPG und LNG – gasförmige Kraftstoffe (Raute).

 

Wo findet sich die Kennzeichnung

Das neue Kennzeichnungssystem ist Pflicht für Tankstellen und wird an Zapfsäulen und auf Zapfpistolen vorzufinden sein. Außerdem betrifft die Richtlinie auch Fahrzeuge, die nach dem 11. Oktober zugelassen werden:

– Personenkraftwagen,
– leichte Nutzfahrzeuge,
– Lastkraftwagen,
– Busse und Reisebusse,
– Mopeds, Motorräder, Drei- und Vierradfahrzeuge.

Mehr Informationen zu den neuen Maßmahmen finden Sie auf fuel-identifiers.eu

Foto: pixabay.com/IADE-Michoko

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