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Neue Einschränkungen in Spanien und Tschechien. Wie werden sie Straßengüterverkehr beeinflussen?

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Seit dem 11. Mai gelten in Tschechien neue Vorschriften, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeführt wurden. Auch Spanien entschied sich für weitere Restriktionen um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Tschechen haben Ausländern seit Anfang dieser Woche die Einreise verboten. Ausnahmen bilden Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage und Mitarbeiter der internationalen Transportbranche.

Wie das tschechische Innenministerium erklärt, werden internationale Transportmitarbeiter folgendermaßen verstanden:

  • Lkw-Fahrer (Die Ausnahme umfasst keine Assistenten von Fahrern, weil sie nicht als Fahrer gelten) 
  • Busfahrer,
  • Mitarbeiter der Straßenverwaltung,
  • Luftfahrtpersonal,
  • Lokführer und Zugpersonal,
  • Schiffskapitäne und Besatzungen von Frachtschiffen
  • Fahrer von Fahrzeugen, die bis neun Passagieren der oben genannten Kategorien zum Arbeitsplatz befördern oder vom Arbeitsplatz abholen. Auch die damit verbundenen Leerfahrten sind erlaubt. Der Fahrer muss aber in demselben Unternehmen wie die zu befördernden Passagiere beschäftigt sein. 
  • Fahrer der Fahrzeuge, die als Begleitung der Sondertransporte eingesetzt werden (der jeweilige Frachtführer oder das für den Transport verantwortliche Unternehmen muss ergänzende Unterlagen liefern). 

Quarantäne in Spanien

Die Spanier werden diese Woche eine 14 Tage Quarantäne für Einreisende einführen. Die neue Regelung wird bis zum 15. Mai bis zur Absage des Ausnahmezustandes gelten. Grenzbeamte, Fahrer und Besatzungen sowie medizinische Mitarbeiter sind von der Quarantäne befreit, sofern sie keinen Kontakt zu Corona-Kranken hatten.

Foto: Pixabay/499585

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