Das Wichtigste in Kürze
- Ab Juli 2026 erhebt die EU vorübergehend drei Euro auf E-Commerce-Importe aus Drittländern bis zu einem Warenwert von 150 Euro.
- Die Abgabe wird je Zollposition berechnet – nicht je Paket. Eine Sendung kann daher mehrfach mit drei Euro belastet werden.
- Wie hoch die Importkosten am Ende ausfallen, hängt unter anderem von der Zahl der Zollpositionen, der richtigen Wareneinreihung und der Qualität der vorbereiteten Zolldaten ab.
- Unpräzise Warenbeschreibungen können die Abfertigung ausbremsen und das Risiko falscher Abgaben erhöhen.
- Produktkennungen (PID) für Waren aus importierten Fernverkäufen sind ab November 2026 verpflichtend; zuvor ist die Nutzung ab Juli 2026 freiwillig möglich.
- Rücksendungen können nicht mehr über eine vereinfachte Stornierung der Zollanmeldung abgewickelt werden – das kann Prozesse verlängern und Handlingkosten steigern.
- Die Maßnahmen sind Teil der Reform der EU-Zollunion und sollen Preisvorteile von Plattformen verringern, die Ware von außerhalb der EU direkt an EU-Kunden liefern.
Die neuen Vorgaben dürften sich auf mehrere Ebenen auswirken: auf die Preisgestaltung von Verkäufern, die aus Drittländern versenden, auf die Gesamtkosten für Importeure in der EU, auf die Datenqualität entlang der Lieferkette – und auf die Organisation von Retouren. Wer Fulfilment außerhalb der EU nutzt, sollte Abläufe und Zollprozesse frühzeitig daraufhin prüfen, ob sie für die Umstellung belastbar genug sind.
Drei Euro je Zollposition – nicht je Sendung
Nach Darstellung der Europäischen Kommission gilt der Satz von drei Euro für jede einzelne Position in der Zollanmeldung – nicht für die Sendung als Ganzes. Eine Position kann ein einzelnes Produkt umfassen oder mehrere Artikel, sofern sie zollrechtlich zusammengefasst werden dürfen: gleiche Zolltarifnummer, gleiche Beschreibung und – sofern erforderlich – identisches Ursprungsland.
Wie stark sich das auswirken kann, zeigt ein einfaches Beispiel. Befinden sich in einem Paket fünf identische T-Shirts, kann das als eine Position angemeldet werden – es bleibt bei drei Euro. Anders bei gemischten Warenkörben: Bestellt jemand zwei Hosen, kann der Kunde zwar mit drei Euro rechnen. Bestehen die Hosen jedoch aus unterschiedlichen Materialien (etwa Baumwolle und Polyester) und müssen deshalb getrennt eingereiht werden, entstehen zwei Positionen – und damit sechs Euro. Entscheidend sind also Warenkorb und korrekte Einreihung.
Damit steigt der Druck auf Händler, Produkte sauber zu klassifizieren und frühzeitig präzise Angaben für die Zolldaten bereitzustellen. Denn je mehr Positionen eine Sendung benötigt, desto höher fällt die Gesamtabgabe aus – besonders spürbar bei vielen günstigen Artikeln aus unterschiedlichen Warengruppen.
Warum die Abgabe vor allem bei kleinen Warenkörben ins Gewicht fällt
Zahlen der Europäischen Kommission zufolge gelangten 2025 fast 5,9 Milliarden niedrigpreisige Artikel in die EU. Das entsprach rund 98 Prozent aller importierten Artikel, obwohl ihr Anteil am gesamten Importwert vergleichsweise gering war. Im ersten Halbjahr 2025 lag der durchschnittliche Wert pro Artikel in diesem Segment bei 8,82 Euro. Bei solchen Warenwerten wird eine pauschale Abgabe von drei Euro schnell zu einem relevanten Kostenbestandteil.
In der Praxis wird sich der Endpreis je nach Warenkorb unterscheiden – abhängig vom Warenwert, der Anzahl der Zollpositionen, den Versandkosten und davon, wie die Abgaben abgerechnet werden. In einzelnen Kategorien kann das Margen verschieben und beeinflussen, wie Online-Warenkörbe künftig zusammengestellt werden.
Ob Kunden verlässlich einen „All-in“-Preis angezeigt bekommen, hängt zudem stark von der Datenqualität des Versenders außerhalb der EU ab. Wenn Systeme Produkte korrekt einreihen, eine HS-Position zuordnen und das Ursprungsland sauber ausweisen, lässt sich die zusätzliche Abgabe deutlich besser kalkulieren. Fehlen diese Informationen oder sind sie zu allgemein, wird eine präzise Endpreisdarstellung schwierig.
Schwache Produktdaten bremsen die Zollabfertigung
Wie reibungslos die Abfertigung läuft, hängt davon ab, wie klar ein Shop – oder der Fulfilment-Dienstleister – den Inhalt des Pakets beschreibt, wie die Waren eingereiht werden und wie viele Positionen in der Anmeldung erforderlich sind. Allgemeine Begriffe wie „Zubehör“, „Geschenk“ oder „Teile“ können die Abfertigung erschweren und die korrekte Berechnung der Abgaben unnötig komplizieren.
Gerade bei Kleinsendungen zählt eine zu grobe Warenbeschreibung zu den häufigsten Stolpersteinen. Selbst wenn der Absender keinen HS-Code mitliefert, kann ein Zollagent häufig einen passenden Code bestimmen – vorausgesetzt, die Beschreibung ist eindeutig. Problematisch wird es, wenn Details fehlen. Eine praxistaugliche Beschreibung sollte daher drei Fragen beantworten: Was ist das Produkt? Woraus besteht es? Wofür ist es gedacht?
Die Abgabe ist zudem eng mit der nächsten Stufe der EU-Kontrollen im Onlinehandel verknüpft. Ab Juli 2026 können Unternehmen Produktkennungen (PID) freiwillig übermitteln. Ab November 2026 werden PID für Waren aus importierten Fernverkäufen verpflichtend. Ziel ist, Produkte leichter wiederzuerkennen und Artikel zu identifizieren, die EU-Vorgaben nicht erfüllen.
Zur Vorbereitung gehört deshalb mehr als eine pauschale Anpassung der Versandkosten: Produktkataloge sollten geprüft, die an Logistikpartner übermittelten Daten verifiziert und der Ablauf der Zollabfertigung validiert werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben lassen sich nicht durch „drei Euro extra“ im Checkout ausgleichen.
Retouren: künftig reguläre Zollabwicklung statt vereinfachter Storno
Nach Angaben der Europäischen Kommission entfällt mit Inkrafttreten der neuen Regeln die Möglichkeit, bei Rücksendungen nach importierten Fernverkäufen eine vereinfachte Stornierung der Zollanmeldung zu nutzen. Eine Erstattung von Zöllen bleibt jedoch nach den allgemeinen Regeln weiterhin möglich.
Das ist besonders relevant für Branchen, in denen Retouren zum Alltag gehören – etwa Mode, Accessoires oder Unterhaltungselektronik. Rückläufer könnten mehr Zeit in der Abwicklung benötigen und zusätzliche Kosten verursachen, vor allem wenn die ursprünglichen Versand- und Zolldokumente nicht sauber erstellt wurden.
Deshalb sollte die Neuregelung über den gesamten Bestellzyklus betrachtet werden – nicht nur beim Import. Kommt Ware zurück, entstehen erneut Dokumentationsaufwand, Paketbearbeitung und der Prozess zur Rückforderung von Abgaben. In Kategorien mit hoher Retourenquote kann dieser Teil genauso entscheidend sein wie die Abgabe selbst.
Vor der Hochsaison vorbereiten – nicht mitten im Volumenhoch
Für viele Händler ist die zweite Jahreshälfte operativ die anspruchsvollste Phase – getrieben durch den Weg in die umsatzstarke Saison.
Wenn die Bestellzahlen stark steigen, wird es deutlich schwieriger, neue Prozesse zu testen, Produktbeschreibungen zu verbessern oder die Preislogik im Warenkorb anzupassen. Genau deshalb sollte die Umstellung früh beginnen – lange bevor Aktions- und Hochsaison anläuft. Neue Abläufe unter Volllast einzuführen, wird für viele Unternehmen zur Belastungsprobe.
Warum die EU ihren Kurs im Online-Import verschärft
Die neue Abgabe ist Teil der Reform der EU-Zollunion und eine Reaktion auf den stark wachsenden Strom günstiger E-Commerce-Sendungen. Die Europäische Kommission beziffert das Volumen für 2024 auf rund 4,6 Milliarden Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro – etwa 12 Millionen pro Tag und doppelt so viele wie im Jahr davor. Bei dieser Größenordnung wird es zunehmend schwieriger, Produkte zu kontrollieren, die direkt an Verbraucher geliefert werden.
Bis Ende Juni 2026 können Waren in Sendungen bis 150 Euro weiterhin zollfrei eingeführt werden, auch wenn sie umsatzsteuerpflichtig bleiben und die zollrechtlichen Anforderungen erfüllen müssen. Die befristete Abgabe von drei Euro ab Juli ist für zwei Jahre vorgesehen. Danach will die EU zu regulären Zollsätzen übergehen, abhängig von der jeweiligen Warengruppe.
Betroffen sind Onlinekäufe, bei denen ein Kunde in der EU Ware bestellt, die aus einem Land außerhalb der Union versendet wird. Das kann sowohl Plattformen außerhalb der EU betreffen als auch europäische Händler, wenn sie Bestellungen aus Lagern außerhalb der EU bedienen. Entscheidend ist nicht, wo der Kauf ausgelöst wird, sondern von wo die Ware verschickt wird – und ob die Sendung die Bedingungen der Verordnung erfüllt.
Aus der Branche wird seit Längerem auf ungleiche Wettbewerbsbedingungen hingewiesen. Unternehmen in der EU tragen Kosten für Produktsicherheit, Umweltauflagen, Steuern und Compliance. Waren, die von außerhalb der EU direkt in den Binnenmarkt gelangen, werden in der Praxis nicht immer in gleicher Tiefe kontrolliert – das schafft ein Ungleichgewicht. Einige globale Plattformen erzielen so Preisvorteile weniger über Effizienz als über Unterschiede bei der Durchsetzung. Für EU-Anbieter bedeutet das mehr Kostendruck und härteren Wettbewerb. Genau diese Lücke sollen die neuen Regeln verkleinern.
Aus Sicht der Kommission geht es dabei nicht nur um Einnahmen. Im Fokus stehen auch Verbraucherschutz, die Einhaltung von EU-Standards, fairer Wettbewerb und die Umweltwirkungen großer Paketströme. Die neue Abgabe ist ein Baustein, um den Rahmen für Online-Verkäufe aus Drittländern insgesamt strenger zu fassen.








