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Smart Tacho 2: Wichtige Neuerungen beim Mobilitätspaket

Die Europäische Union hat sich Mitte Juli 2020 auf das sogenannte Mobilitätspaket geeinigt, das aus zwei Teilen besteht. Nun gibt es Neuerungen und eine Anpassung der Kontrollgerätvorschriften zum Nachfolgemodell des intelligenten Fahrtenschreibers.

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Im Zuge des Mobilitätspakets Teil 1 wurden die Weichen für die künftige Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr gestellt, die ersten Änderung zum Nachfolgemodell dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation – kurz Smart Tacho 2, werden in knapp einem Monat in Kraft treten.

Die Implementierung der intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Version 2) erfolgt zeitlich gestaffelt. Das sind die Fristen:

  1. Ab 21. August 2023 muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der zweiten Generation verbaut sein.
  2. Ab 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation (eingebaut in Neufahrzeuge bis 14. Juni 2019) ausgestattet sind (z.B. VDO DTCO bis Rel. 3.0a und Stoneridge bis Rev. 7.6), auf den intelligenten Tachografen der zweiten Version umgerüstet sein.
  3. Ab 19. August 2025 muss in allen Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Straßenverkehr, in denen bereits ein Tachograph der 1. Generation verbaut war, der intelligente Tachograph der 2. Generation verbaut sein.
  4. Ab 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachografen der zweiten Version ausgestattet sein.

Foto: Continental / Einführung VDO DTCO 4.1

Was ist neu am Smart Tacho 2?

Die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation, der auch als Smart Tacho 2 bezeichnet wird, soll in Zukunft Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte speichern.

Durch eine genauere Positionsbestimmung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards, wie der Lenk- und Ruhezeiten, der Arbeitszeitregelungen, das Entsenderecht sowie der Marktzugangsregelungen verbessert werden.


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Kann der neuen Tacho manipuliert werden?

Zu weiteren Neuerungen der zweiten Generation des intelligenten Fahrtenschreibers gehören verstärkte Mechanismen zum Schutz vor Manipulationen.

Zudem soll der Smart Tacho 2 zuverlässige Daten für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr liefern.

Der Smart Tacho Version 2 wird die Manipulationssicherheit des derzeitigen Fahrtenschreibers durch neue Funktionen wie die Fähigkeit zur Authentifizierung von Satellitensignalen oder den Einbau eines internen, vom externen Wegstreckensensor unabhängigen Sensors verbessern, heißt es seitens der EU-Kommission.

Beispielsweise hat Continental für seinen VDO DTCO 4.1 vom Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung erhalten und gewährleistet die Sicherheit der Daten, die das gesetzlich Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+ (Evaluation Assurance Level) fordert.

Werden Kontrollgeräte rechtzeitig verfügbar sein?

Damit haben sich alle Befürchtungen hinsichtlich der rechtzeitig verfügbaren Kontrollgeräte, die über alle Funktionen verfügen, die in den EU-Vorschriften gefordert werden, zerstreut.

Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird“, so Dirk Gandras, der im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions bei Continental die Entwicklung von Tachographen leitet, in einer Mitteilung des Unternehmens.

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