Ab dem 21. August 2023 müssen neue LKWs mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Dieses Gerät soll dabei helfen, die Bestimmungen des Mobilitätspakets durchzusetzen und u.a. Grenzüberschreitung und die Dauer des Be- und Entladens erfassen. Dank der DSRC-Technologie (dedizierte Nahbereichskommunikation) wird eine Fernüberprüfung des Geräts möglich sein.
Wichtig ist, dass die Speicherdauer der Daten über die Tätigkeit des Fahrers von 28 auf 56 Tage verlängert wird. Neue Funktionalitäten des intelligenten Tachographen bringen eine Erweiterung der Möglichkeiten der Gerätekarte mit sich. Mit der Ankunft des smart tacho 2 wird es also neue Karten geben, deren Speicher ausreichen muss, um 56 Tage Fahrertätigkeitsdaten zu speichern.
Gemäß den neuen EU-Verordnungen (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1228 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2021 zur Festlegung der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von intelligenten Fahrtenschreibern und ihren Komponenten) können neue Fahrerkarten unter anderen folgende Informationen speichern:
– die zwölf jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 132 Ereignisse),
– die 24 jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 48 Störungen),
– zusätzliche Daten zu Orten des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages, die vom Fahrer eingegeben wurden,
– Daten zur Position des Fahrzeugs speichern können, wenn die kumulierte Lenkzeit ein Vielfaches von drei Stunden
Mit der neuen Tachographenkarte können Sie folgende Daten im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen speichern:
- Land, das das Fahrzeug verlässt,
- Land, in das das Fahrzeug einfährt,
- Datum und Uhrzeit der Grenzüberschreitung des Fahrzeugs,
- Fahrzeugposition nach der Grenzüberschreitung,
- GNSS-Genauigkeit,
- Merker, der angibt, ob die Position authentisiert wurde,
- Kilometerstand.
Die Fahrerkarten des Tachographen der zweiten Generation ermöglichen auch die Speicherung von folgenden Daten im Zusammenhang mit Be- und Entladevorgängen:
- Art des Vorgangs (Beladen, Entladen oder gleichzeitiges Be- und Entladen).
- Datum und Uhrzeit des Be-/Entladevorgangs
- Position des Fahrzeugs,
- GNSS-Genauigkeit, Datum und Uhrzeit der Feststellung der Position,
- Marker, der angibt, ob die Position authentisiert wurde,
- Kilometerstand.
Gemäß der Verordnung ermöglicht die Fahrerkarte die Speicherung von 1.624 Be- / Entladevorgängen.