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Dänemark: Was droht uns bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften?

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Zu Beginn dieses Jahres hat Dänemark neue Regeln für die Kabotage eingeführt. Bis Ende März führte die Polizei und dänische Transportinspektoren nur stichprobenartige Kontrollen durch – ohne Konsequenzen für die Spediteure.
Doch kurz nach Ostern begannen sie, das Gesetz durchzusetzen.

Die Übergangsfrist vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 ist zu ende, in der die Polizei keine Strafen ausspricht, sondern lediglich auf die neuen Richtlinien hinwies. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über neue Kabotagerichtlinien und deren Auswirkungen für deutsche Spediteure.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

TERMINE

Ab dem 1. Januar 2021 gelten in Dänemark neue Kabotagerichtlinien. Wer als deutscher Frachtunternehmer Frachtführer nach Dänemark schickt, sollte wissen wie ein Verstoß gegen die neuen Regelugen vermieden werden kann.

Was hat sich geändert?

MINDESTSTUNDENSÄTZE / LOHNNIVEAU

Fahrer, die Kabotagefahrten in Dänemark durchführen, müssen u.a. den Mindestlohn des Landes erhalten. Aktuell beläuft sich dieser auf mindestens 164,96 dänische Kronen ( umgerechnet etwa 22,15 Euro ) pro Stunde. Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind internationale Transporte sowie Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Die Sätze werden laufend angepasst und können auf der Seite der dänischen Transportbehörde nachgelesen werden.

Wann und wo sollte man die Fahrt registrieren?

REGISTER

Die Anmeldung im Register muss spätestens mit Beginn der Fahrt erfolgen. Eventuelle Änderungen müssen ebenfalls im System vorgenommen werden.
Ausländische Fuhrunternehmer müssen ihre Kabotagetätigkeit in das Register für ausländische Transportdienstleistungen (RUT) eintragen.

Laut der Verordnung BEK nr 2000 af 11/12/2020 sind beim Registrierungsprozess folgende Informationen anzugeben:

  • Firmenname, Geschäftsadresse und Kontaktinformationen
  • Angaben zum Transportmittel
  • Identität des Fahrzeugs (Kennzeichen)
  • Start- und Enddatum der Fahrt
  • Identität und Kontaktdaten des Fahrers, der die Fahrt durchführt
  • Angaben zur Art des Transports (Kabotage, kombinierter Verkehr oder Buskabotage)

Welche Nachweise sollte man bei sich führen?

DOKUMENTATIONSPFLICHT

In der Verordnung BEK nr 2000 af 11/12/2020 sind folgende Dokumente während der Kontrolle erforderlich. Diese können in schriftlicher als auch in elektronischer Form vorgelegt werden. Die Nachweise müssen auf Dänisch oder Englisch sein.

  1. Nachweis über die Eintragung in das Register
  2. Arbeitsvertrag des Fahrers
  3. Gehaltsabrechnungen oder andere Unterlagen mit gleichwertigen Informationen, aus denen hervorgeht, wie die Vergütung für die entsprechenden Kabotagefahrten bzw. für Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr bzw. Buskabotage berechnet wird. Für die entsprechenden Zeiträume, in denen der Fahrer des betreffenden Unternehmens im vergangenen Jahr Kabotagefahrten bzw. Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr bzw. Buskabotage durchgeführt hat.
  4. Nachweis über die Berechnung der Arbeitszeit für den Fahrer (oder andere gleichwertige Unterlagen) für denselben Zeitraum wie die Gehaltsabrechnung (Punkt 3).
  5. Frachtdokumente, Transportverträge oder Kontrolldokumente für den gleichen Zeitraum wie die Dokumentation für die Gehaltsabrechnung.

Eine Anleitung für den Registrierungsprozess in englischer Sprache finden Sie hier:

User guide for registration in Register of Foreign Operations in Denmark

Wie hoch sind die Bußgelder bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen?

DIE HÖHE DER STRAFEN

Bei Verstößen gegen die Kabotagerichtlinien werden dem Frachtführer und dem Fuhrunternehmer grundsätzlich Bußgelder in der unten genannten Höhe auferlegt.

DKK 5.000 (ca. 670 EUR) bei minder schweren Verstößen

DKK 15.000 (ca. 2.014 EUR) bei schweren Verstößen

DKK 35.000 (ca. 4.700 EUR) bei besonders schweren Verstößen

In bestimmten Fällen kann eine Verdopplung oder sogar Verdreifachung des Bußgeldes erfolgen.

Was passiert im Falle einer Auferlegung?

WIE GEHT ES WEITER…

Kann man nicht unverzüglich die notwendigen Nachweise der Polizei vorlegen, erhalten der Frachtführer und/oder der Fuhrunternehmer in den darauffolgenden Tagen einen Bußgeldbescheid von den dänischen Behörden. Es ist möglich, dass die Polizei das Fahrzeug als Sicherheit für das Bußgeld und eventuelle Verhandlungskosten einbehalten kann, bis das Bußgeld bezahlt oder eine andere Form von Sicherheitsleistung erbracht wird.

Bei Widerspruch der Fuhrunternehmer und/oder der Frachtführer, wird die Sache einem dänischen Amtsgericht (byret) vorgelegt.

Foto: Politi.dk

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