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Neue Vorschriften zu Winterreifen

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9.09.2019

Spediteure, Busunternehmer und Fuhrparkbetreiber sollten schon zur anstehenden Wintersaison eine wichtige Vorschriftenänderung im Blick haben, die im kommenden Jahr in Kraft tritt. Ab 1. Juli 2020 brauchen LKW und Busse nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung. Darauf weisen die Sachverständigen von DEKRA hin.

Die neue Vorschrift gilt für Busse der Klassen M2 und M3 sowie für LKW der Klassen N2 und N3.

Viele Speditionen und Fuhrparks schaffen bisher für die Antriebsachsen jährlich zum Winter neue Reifen an, weil die Kilometerleistung entsprechend hoch ist, so DEKRA Reifenexperte Christian Koch. Der Reifenverschleiß auf Lenkachsen ist dagegen in der Regel geringer, so dass hier seltener neu bereift werden muss. Umso wichtiger ist es deshalb, schon jetzt bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl zu treffen.

Fuhrparks, die zur anstehenden Wintersaison neue Reifen beschaffen, sollten also darauf achten, dass für die Lenkachsen ab 2020 Winterreifen vorgeschrieben sein werden.

Dabei ist wichtig: Als Winterreifen nach der Vorschrift gilt dann nur ein Reifen, der das Symbol eines Bergs mit Schneeflocke trägt.Ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen handelt, ist dabei unerheblich. Das Motto heißt: Früher an später denken. Wer ab Herbst 2020 noch gesetzeskonform unterwegs sein möchte, sollte das Thema schon jetzt beim Reifenkauf auf dem Schirm haben, sagt Christian Koch.

Foto: DEKRA

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