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Neue Winterreifen-Regeln für LKW bereits in Kraft

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Neue Vorschriften über Winterreifen für LKW und Busse sind in diesem Sommer in Kraft  getreten. In dem vorliegenden Beitrag erinnern wir daran, was man beim Kauf neuer Reifen beachten sollten.

Seit dem 1. Juli gelten in Deutschland neue Vorschriften, nach denen Lastwagen über wintertaugliche Bereifung nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen verfügen müssen. Fuhrparkbetreiber sollten diese Änderung bei der Anschaffung der Reifen für die kommende Wintersaison berücksichtigen. 

Die neue Vorschrift umfasst Lastwagen der Kategorien N2 und N3 (ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t). Als Winterreifen, im Sinne der neuen Vorschrift, gelten nur Reifen mit dem Symbol eines Berges mit Schneeflocke.

In Deutschland, im Unterschied zu Österreich, wo Winterreifen vom 1. November bis zum 15. April pflichtig sind, braucht man wintertaugliche Bereifung je nach Art der Witterung. 

Beachten Sie, welche Strafen in Deutschland gelten, wenn man die Winterreifen-Regeln missachtet: 

– 60 Euro für ungeeignete Reifen 

– 80 Euro bei einer Behinderung aufgrund der falschen Bereifung

– 100 Euro, wenn man eine gefährliche Verkehrssituation aufgrund der falschen Bereifung verursacht,

– 120 Euro und dazu noch der Punkt in Flensburg, wenn man einen Unfall aufgrund der falschen Bereifung verursacht.

Foto: Michelin 

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