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Neues Dekret zu LKW-Fahrverboten in Frankreich

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Frankreich hat ein neues Dekret über regionale LKW-Fahrverbote erlassen.  Die neuen Vorschriften bringen einige Änderungen mit sich.

Die neuen Regeln sind am 1. Mai in Kraft getreten. Das veröffentlichte Dekret sieht LKW-Fahrverbote für Fahrzeugen über 7,5 Tonnen vor sowie einige Ausnahmeregelungen, um die wirtschaftliche Kontinuität zu erhalten, meldet die Regierung auf ihrer Webseite.

Nach wie vor gelten die LKW-Fahrverbote in Frankreich für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf allen Straßen ab 22 Uhr an Samstagen und an Vorabenden von Feiertagen bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Ausgenommen sind Spezialfahrzeuge und landwirtschaftlichen Maschinen.

Die neuen Vorschriften betreffen Samstage, die nicht auf Feiertage fallen. Gemäß den neuen Bestimmungen gelten die Verbote wie folgt:

– im Sommer entlang des gesamten Straßennetzes an maximal sieben Samstagen von 7 bis 19 Uhr. An diesen Samstagen ist der Verkehr von Mitternacht bis 7 Uhr und von 19 Uhr bis Mitternacht gestattet;

– im Winter auf dem Straßennetz „Auvergne-Rhône-Alpes“ an maximal fünf Samstagen von 7 bis 18 Uhr und von 22 Uhr bis Mitternacht.

An diesen Samstagen ist der Verkehr von Mitternacht bis 7 Uhr und von 18 bis 22 Uhr erlaubt.

Der Erlass des für Verkehr zuständigen Ministers definiert diese Termine für jedes Jahr sowie die betroffenen Abschnitte des Straßennetzes „Auvergne-Rhône-Alpes, heißt es auf der Webseite.

Die Fahrverbote in der Region Ile-de-France bleiben ungeändert und betreffen folgende Strecken:

– die Autobahnen A6A und A6B vom Pariser Autobahnring bis zu der Anbindung an die A 6 und die A10 (Wissous);

– Autobahn A106 von der Anschlussstelle mit der A6B bis zum Flughafen Orly;

– die Autobahn A6 von der Anschlussstelle mit den Autobahnen A6A und A6B bis zu der RN 104-Est (Lisses);

– Autobahn A10 von der Anschlussstelle mit der A6A und der A6B bis zur RN 20 (Champlan);

– die Autobahn A13 von dem Pariser Autobahnring  bis zur Anschlussstelle Poissy-Orgeval (Orgeval);

– die Autobahn A12 von der Anschlussstelle mit der A13 (Rocquencourt-Dreieck) bis zur RN 10 (Montigny-le-Bretonneux).

Auf den oben genannten Autobahnabschnitten ist der Verkehr von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die für den Straßentransport von Gütern bestimmt sind, verboten (ausgenommen sind Spezialfahrzeuge,  und landwirtschaftliche Maschinen ):

a) In Richtung Provinz – Paris:

– freitags von 16 bis 21 Uhr;

– am Vorabend der Feiertage von 16 bis 22 Uhr;

– samstags von 10 bis 18 Uhr;

– an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis Mitternacht.

b) in Richtung Provinz- Paris:

– an Sonn- und Feiertage von 22 Uhr bis Mitternacht;

– montags oder am Tag nach einem Feiertag von 6 bis 10 Uhr.

Foto: Pixabay

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