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Niederlande: Geldstrafen für Fahrer, die den Unfallort gefilmt haben

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Dutzende Fahrer mit einem Handy in der Hand filmten einen Unfall auf der Autobahn A10 in der Nähe von Amsterdam. Jeder von ihnen, der dabei von der Polizei erwischt wurde, muss jetzt mit einer Geldstrafe rechnen. 

Am Dienstagnachmittag in der Nähe von Amsterdam kam es auf der A10  zu einem schweren Unfall, an dem zwei Personenkraftwagen und ein Lkw beteiligt waren. Wie  niederländische Medien berichten, haben mehrere Dutzend Fahrer den Unfallort gefilmt. Die Amsterdamer Polizei betont, dass diejenigen, die während der Fahrt mit dem Handy erwischt wurden (in den Niederlanden ist dies nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet), müssen mit einer Geldstrafe rechnen, heißt es in einem Bericht der Tageszeitung De Telegraaf. Die Geldbuße für diese Straftat beträgt 230 Euro.

Keine Aufnahmen von Unfallopfern in Deutschland gestattet

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Vorschriften in Deutschland in ähnlichen Fällen viel strenger sind. Es gilt nicht nur das Verbot der Handynutzung hinter dem Steuer, sondern auch ein separates, ausdrückliches Verbot der Aufzeichnung von Unfallopfern und -Orten. Bereits im Mai 2017 wurden die Vorschriften erlassen, nach denen das Filmen oder Fotografieren des Unfallortes und der Verletzten als Straftat gilt. Ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle.  Selbst für die Tatsache der Aufzeichnung drohen eine Geldstrafe (bis zu 1.000 EUR) und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Im vergangenen Juli  hat die Bundesregierung das weitere Gesetz abgeschlossen, nach dem Foto- und Videoaufnahmen auch von tödlichen Unfallopfern bestraft werden, um die Privatsphäre des Verstorbenen zu schützen (§ 201 StGB). 

Foto: Pixabay

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