Niederlande: Neue Pflichten für Frachtführer, die Mitarbeiter entsenden

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Am 1. März 2020 wird in den Niederlanden ein elektronisches System eingeführt, in dem Fahrer, die in dieses Land entsendet werden und dort arbeiten, registriert werden müssen.

Ausländische Fahrer und selbständige Fahrer, die (mit Ausnahme des Transits) Transporte in die Niederlande oder aus den Niederlanden oder Kabotagen durchführen, sind gemäß der Vorschriften entsandte Mitarbeiter. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen entsandter Mitarbeiter in der EU vom 1. März 2020 verpflichtet Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande, jede Mitarbeiterentsendung beim niederländischen Verkehrsverband „Transport en Logistik Nederland” zu melden.

Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Soziales und Arbeit eine spezielle Website eingerichtet: www.postedworkers.nl, über die eine Registrierung erfolgen muss. Die Seite ist auch in Englisch und Deutsch verfügbar.

Die Online-Registrierung ist ab dem 1. Februar 2020 möglich, die Meldepflicht gilt jedoch ab dem 1. März 2020. Die Entsendung eines Mitarbeiters, der vor dem 1. März dieses Jahres begonnen hat, erfordert keine elektronische Meldung – betont die Organisation. Die Höhe der Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtung ist noch nicht bekannt.

Mindestlohn für Fahrer in Dänemark

Die Verpflichtung zur Registrierung im niederländischen System ist nicht die einzige zusätzliche Formalität, die in diesem Jahr Transportunternehmen erwartet, die in Europa tätig sind. Anfang dieses Jahres hat die dänische Regierung beschlossen, einen Mindestlohn für Fahrer einzuführen, die nach Dänemark entsandt werden. Ähnlich wie in den Niederlanden muss nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln die Entsendung in  einem speziellen dänischen Register registriert werden. Dank dessen können die dänischen Dienste die Fahrer in Bezug auf die Vergütung wirksamer kontrollieren.

EU-Vorschriften zur Entsendung

Die Änderung der Entsenderichtlinie, obwohl das Mobilitätspaket noch nicht in Kraft ist, tritt am 30. Juli dieses Jahres in Kraft. Die wichtigste Änderung für Unternehmen ist die Verkürzung der Entsendung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Vertrags einen Arbeitnehmer für 12 oder in besonderen Fällen für 18 Monate und nicht wie bisher für praktisch einen unbegrenzten Zeitraum entsenden kann. Für die Transportbranche gelten jedoch gesonderte Regelungen, die im Mobilitätspaket enthalten sind.

Foto: Wikimedia/Marion Golsteijn CCA -SA 3.0

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