Ein weiteres Bundesland hebt erneut Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf

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Letzte Aktualisierung: 13.11.2020

Aufgrund der zweiten Pandemie-Welle und der wieder zunehmenden Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aufzuheben. Dieser Entscheidung folgte auch Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des NRW-Verkehrsministeriums ist es, „die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sicherzustellen”. 

Die Ausnahmeregelung gilt seit dem 31. Oktober 2020 bis zum 18. Januar 2021. 

Die Lockerung des  Sonn- und Feiertagsfahrverbots betrifft bis auf weiteres nicht Großraum- und Schwertransporte.

Die getroffenen Regelungen gelten auch für Leerfahrten.

Dabei wird betont, dass soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.


Auch Mecklenburg-Vorpommern hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw wurde Anfang des laufenden Monats auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Darüber informiert das BAG auf seiner Internetseite. Die Lockerung gilt seit dem 09. November 2020 bis zum 18. Januar 2021 für alle Transportarten, darunter Leerfahrten, mit Ausnahme von Großraum- und Schwertransporten.

Foto: flickr.com

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