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Norwegen: In dieser Saison gelten neue Regeln für Winterreifen

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Ab der kommenden Wintersaison gelten in Norwegen neue Vorschriften für die Verwendung von Winterreifen für Lastwagen.

Am 15. November 2020 (und am 16. November 2020 im Norden des Landes) treten in Norwegen neue Vorschriften für Lkw-Winterreifen in Kraft, die Ende letzten Jahres vom örtlichen Parlament verabschiedet wurden. Ab Mitte November werden Reifen mit der 3PMSF-Kennzeichnung, dem charakteristischen Schneeflockensymbol umgeben von drei Berggipfeln zur Pflicht. Somit ist es in Norwegen nicht mehr möglich, mit Reifen zu fahren, die mit der Abkürzung M + S (Mud and Snow, zu Deutsch: Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus wird sich die Methode zur Berechnung der Geldbußen ändern. Für jeden Verstoß gegen Winterreifen und -ketten wird eine separate Geldbuße verhängt. Nachfolgend präsentieren wir die von Statens vegvesen, dem norwegischen Straßenverwalter, mitgeteilten Informationen diesbezüglich.

Winterreifen mit Schneeflocke werden zur Pflicht

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen über Winterreifen mit der 3PMSF-Kennzeichnung für die Antriebsachsen und die vorderen Lenkachsen verfügen. Für die übrigen Achsen ist es möglich M + S oder 3PMSF-Winterreifen zu verwenden.

Wenn das Fahrzeug mit M+S Spikereifen ausgestattet ist, die zwischen der Woche 40 2017 und der Woche 40 2019 hergestellt wurden (das Produktionsdatum ist auf der Seite des Reifens angegeben), ist die Pflicht der 3PMSF-Reifen für die Antriebsachsen und die vorderen Lenkachsen in der Wintersaison 2020/21 nicht bindend.

Anhänger mit einem zGG über 3,5 t müssen in Norwegen über M + S- oder 3PMSF-Reifen verfügen

Überdies möchten wir Sie daran erinnern, dass Spikereifen (mit der durchschnittlichen Länge der Stahlstifte 1,7 mm) in fast ganz Norwegen vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern zulässig sind. Nur in Nordland, Troms und Finnmark dürfen diese vom 16. Oktober bis 30. April verwendet werden. Spikereifen für Lastkraftwagen und Anhänger sollten sich auf derselben Achse befinden. Bei Doppelreifen sind die Spikes für eine Achse ausreichend. Alle Spikereifen im selben Fahrzeug müssen ungefähr die gleiche Anzahl von Spikes haben.

Wenn der Anhänger mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit über 50 km / h mit Spikereifen ausgestattet ist, müssen alle Räder aller Achsen Spikereifen haben. Bei Doppelrädern ist es ausreichend, über Spikereifen auf einem der Doppelräder zu verfügen. Dies gilt unabhängig von dem maximal zulässigen Gewicht des Anhängers.

Darüber hinaus müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen während des Zeitraums, in dem Spikereifen zulässig sind, mit Ketten ausgestattet sein. Sattelzugmaschinen mit einem Anhänger müssen mit sieben Ketten ausgestattet sein.

Wie von dem norwegischen Straßenverwalter mitgeteilt, muss das Fahrzeug über Winterreifen (mit oder ohne Spikes) und Ketten auch außerhalb der oben genannten Zeiträume verfügen, falls dies erforderlich ist, um eine ausreichende Bodenhaftung zu gewährleisten. Wenn auf der Straße Schnee oder Eis zu erwarten ist, muss das Fahrzeug zu jeder Jahreszeit mit Schneeketten ausgestattet sein.

Mindestprofiltiefe

Für Reifen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (sowohl Kraftfahrzeuge als auch deren Anhänger) ist zwischen dem 1. November und dem ersten Sonntag nach Ostermontag (in Nordland, Troms und auch in der Finnmark – zwischen dem 16. Oktober und 30. April) eine Profiltiefe von mindestens 5 mm erforderlich. Außerhalb dieser Zeiträume müssen Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben.

Geldbußen für ungeeignete Winterbereifung

Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab dieser Wintersaison für jeden Verstoß bei ungeeigneter Bereifung und Winterausrüstung eine gesonderte Geldbuße verhängt wird.

Für Fahrten mit unzureichender Profiltiefe oder falschen Reifen gelten folgende Bußgelder:

– 1.000 norwegische Kronen (ca. 90 Euro) – für jeden Reifen bei Kraftfahrzeugen mit einem zGG von bis zu 7,5 Tonnen,

– 2.000 norwegische Kronen (ca. 180 Euro) – für jeden Reifen bei Kraftfahrzeugen mit einem zGG über 7,5 Tonnen.

Folgende Sanktionen gibt es für fehlende Schneeketten:

– 750 Norwegische Kronen (ca. 70 Euro) – für Kraftfahrzeuge mit einem zGG bis 7,5 Tonnen,

– 1.200 Norwegische Kronen (ca. 110 Euro) – bei Kraftfahrzeugen mit einem zGG über 7,5 Tonnen,

– 1.500 Norwegische Kronen (ca. 135 Euro) – für Kraftfahrzeuge mit einem zGG über 7,5 t und einem Anhänger mit einem zGG über 3,5 t

Darüber hinaus kann der Fahrer, wie der Statens vegvesen betont, bei schwerwiegenden Verstößen bei der Polizei gemeldet werden. Bei einer unzureichenden Bodenhaftung kann ihm weitere Fahrt verboten werden, unabhängig davon, ob der Fahrer mit einer Geldbuße bestraft oder bei der Polizei gemeldet wird.

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