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Norwegens „Mini-Brexit“: Neue Zollpflichten setzen Frachtführer unter Druck

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Norwegen stellt seine Zollabfertigung grundlegend um: Ab dem 15. September 2026 müssen Transport- und Wareninformationen im Digitoll-System digital vorliegen. Zollexperten warnen vor Verzögerungen an den Grenzen. Besonders betroffen sind Frachtführer, denn bei Straßentransporten liegt die Verantwortung für die Transportmeldung grundsätzlich beim Fahrer.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Punkte

  • Ab dem 15. September 2026 müssen Meldungen und Warenangaben für Einfuhren nach Norwegen digital übermittelt werden.
  • Nach Angaben der Customs Support Group sind derzeit nur 25–30 Prozent der täglichen Straßentransporte im Digitoll-System erfasst.
  • Bei Straßentransporten ist grundsätzlich der Fahrer für die Transportmeldung verantwortlich. Ein Zollvertreter kann diese Aufgabe jedoch übernehmen.
  • Ab dem 1. März 2027 müssen Zollanmeldungen spätestens beim Grenzübertritt eingereicht sein.

Mit der verpflichtenden digitalen Vorabmeldung und Übermittlung von Transport- und Warenangaben beginnt am 15. September 2026 die nächste große Phase der Digitoll-Einführung. Die norwegische Zollverwaltung verlangt dann, dass Angaben zur Fahrt, zur voraussichtlichen Ankunft und zur Ladung digital übermittelt werden – vor dem Grenzübertritt oder spätestens beim Grenzübertritt.

Für die Transportbranche ist vor allem die Zuständigkeit entscheidend. Für Fahrzeuge, die zollpflichtige Waren befördern, muss vor der Einreise eine Transportmeldung abgegeben werden. Grundsätzlich ist dafür der Fahrer verantwortlich. Die Übermittlung kann allerdings auch durch einen Spediteur oder Zollagenten im Auftrag des Fahrers erfolgen.

Genau diese Aufgabenverteilung hebt die Customs Support Group besonders hervor. Nach Einschätzung des Dienstleisters unterschätzen viele Unternehmen noch immer, welche Folgen die Umstellung hat. Aktuell sind lediglich 25–30 Prozent der täglichen Straßentransporte im Digitoll-System registriert. Bei Luft-, See- und Bahntransporten liegt der Anteil sogar noch niedriger. Die geringe Vorbereitung könnte deshalb zum Start der neuen Pflicht zu Warteschlangen und längeren Abfertigungszeiten führen.

Keiron Myall, Geschäftsführer der Customs Support Group für Großbritannien und Irland, erwartet eine grundlegende Veränderung der Abläufe für Unternehmen, die Waren nach Norwegen bringen. Seiner Einschätzung nach wird die Verantwortung stärker auf die Frachtführer verlagert. Viele Importeure hätten noch nicht erkannt, wie die neuen Zuständigkeiten in der Praxis verteilt werden.

Warum die CSG von einem „Mini-Brexit“ spricht

Die Customs Support Group vergleicht die Umstellung mit einem „Mini-Brexit“. Der Grund: Unternehmen müssen etablierte grenzüberschreitende Abläufe innerhalb relativ kurzer Zeit neu organisieren. Knut Espen Johansen, Geschäftsführer der Customs Support Group Norway, rät Exporteuren und Logistikunternehmen in ganz Europa, die erforderlichen Daten deutlich früher im Transportprozess bereitzustellen. Andernfalls könnten sich ähnliche Probleme ergeben wie nach dem Brexit, als etablierte Abläufe mit dem Inkrafttreten neuer Grenzformalitäten nicht mehr funktionierten.

Dabei handelt es sich um eine Einschätzung der CSG und nicht um eine Bezeichnung der norwegischen Zollbehörde. Die norwegischen Behörden verstehen Digitoll vielmehr als Instrument, mit dem Informationen bereits vor der Ankunft geprüft und Risiken bewertet werden können. Grenzübertritte sollen dadurch möglichst automatisiert erfolgen.

Bei korrekt abgewickelten Straßentransporten muss das Fahrzeug mit den von ihm beförderten Sendungen verknüpft sein. Nach der Übermittlung der Transportmeldung vergibt die norwegische Zollverwaltung eine MRN-Referenznummer. Diese Nummer muss an die Stelle weitergegeben werden, die die Wareninformationen einreicht. Nur so lässt sich die Sendung dem richtigen Fahrzeug zuordnen. Ohne diese Verknüpfung ist die Transportmeldung nicht gültig.

Der September ist nur die erste Etappe

Die Änderung zum 15. September bedeutet zunächst nicht, dass jede Zollanmeldung bereits vor der Ankunft vollständig erledigt sein muss. Verpflichtend werden zu diesem Zeitpunkt vor allem die digitale Meldung und Übermittlung der relevanten Informationen. Während der Übergangsphase können bestimmte bestehende Verfahren weiterhin genutzt werden.

Die weitergehende Änderung folgt am 1. März 2027. Ab diesem Tag muss die Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt der Ware vorliegen. Gleichzeitig wird die derzeitige Regelung zur direkten Beförderung abgeschafft. Bis dahin kann die Ware nach Angaben der norwegischen Zollverwaltung weiterhin durch Angabe der entsprechenden Referenznummer gestellt werden.

Zusätzlich wird am 15. September eine weitere Regelung beendet, die leicht mit der im März geltenden Regelung verwechselt werden kann. Die norwegische Regelung zur direkten Zollabfertigung entfällt bereits am 15. September 2026. Die Regelung zur direkten Beförderung bleibt dagegen bis zum 1. März 2027 bestehen. Die norwegische Zollverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, beide Verfahren auseinanderzuhalten.

Nach vollständiger Einführung von Digitoll sollen der Zollverwaltung alle relevanten Transport-, Waren- und Zolldaten vorliegen, bevor eine Sendung ins Land gelangt. Wenn die erforderlichen Informationen vor oder spätestens an der Grenze digital übermittelt wurden, können die Waren in den vorgesehenen Zollstatus überführt werden. In den meisten Fällen soll dies möglich sein, ohne dass das Fahrzeug dafür anhalten muss.

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