Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab dem 1. September gilt eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslast um mindestens 10 Prozent in der Slowakei als schwerer Verkehrsverstoß.
- Für besonders schwere Geschwindigkeitsverstöße steigen die slowakischen Bußgelder auf bis zu 1.300 Euro.
- Das sonntägliche und feiertägliche Lkw-Fahrverbot in der Slowakei gilt künftig von 6 Uhr bis 22 Uhr.
- Ab dem 15. September müssen Transportunternehmen bei der Einreise nach Norwegen Transport- und Frachtdaten vorab elektronisch übermitteln.
- In den Niederlanden gelten vom 1. September bis zum Jahresende vorübergehend niedrigere Mautsätze für Lkw.
- Für einen Diesel-Lkw der Abgasnorm Euro 6 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 32 Tonnen gilt in den Niederlanden ab September ein Mautsatz von 0,156 Euro je Kilometer.
Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem Fahrzeuggewichte, Geschwindigkeitsverstöße, Fahrverbote, die Halterhaftung und Zollformalitäten. Für internationale Transporte bedeutet das vor allem: Routen, Fahrzeugdaten und Unterlagen müssen vor der Abfahrt noch sorgfältiger geprüft werden.
Slowakei verschärft die Sanktionen bei Überladung
Für den Schwerlastverkehr tritt in der Slowakei zum 1. September eine besonders relevante Neuregelung in Kraft. Wer das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Achslast um mindestens 10 Prozent überschreitet, begeht künftig einen schweren Verkehrsverstoß.
Die Regelung bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, einer Fahrzeugkombination, eines Anhängers oder eines Sattelanhängers. Auch die zulässige Belastung einzelner Achsen fällt darunter. Eine Überschreitung von weniger als 10 Prozent ist dadurch nicht erlaubt. Die bestehenden Gewichts- und Achslastgrenzen bleiben unverändert. Die Zehn-Prozent-Marke legt lediglich fest, ab wann der Verstoß als schwerwiegend eingestuft wird.
Ein Beispiel: Liegt das zulässige Gewicht einer Fahrzeugkombination bei 40 Tonnen, entspricht eine Überschreitung um 10 Prozent vier Tonnen. Ab einem tatsächlichen Gewicht von 44 Tonnen wäre damit die Schwelle für einen schweren Verstoß erreicht. Für Achslasten gilt derselbe prozentuale Ansatz, wobei der konkrete Grenzwert von der Fahrzeugkonfiguration abhängt.
Auch die Kontrollen werden verschärft. Wird ein Bußgeld wegen einer Überschreitung des zulässigen Fahrzeug-, Kombinations- oder Anhängergewichts beziehungsweise wegen einer zu hohen Achslast nicht unverzüglich bezahlt, darf ein Polizeibeamter die Zulassungsbescheinigung – auch bei ausländischer Zulassung – und das Kennzeichen einbehalten. Eine Überladungskontrolle kann deshalb nicht nur zu einer Geldstrafe führen. Das Fahrzeug könnte bis zur Klärung des Falls auch an der regulären Weiterfahrt gehindert werden.
Höhere Bußgelder für besonders schwere Geschwindigkeitsverstöße
Ebenfalls ab dem 1. September gelten in der Slowakei höhere Strafen für die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen. Betroffen sind Fahrer, die innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 50 Kilometer pro Stunde und außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 60 Kilometer pro Stunde über dem jeweiligen Tempolimit liegen.
Wird das Verfahren behördlich geführt, steigt der Bußgeldrahmen von bislang 500 bis 1.000 Euro auf 800 bis 1.300 Euro. Bei einer direkten Ahndung durch einen Polizeibeamten erhöht sich der Rahmen von 250 bis 800 Euro auf 500 bis 1.000 Euro.
Kürzere Fahrverbotszeiten, aber strengere Sanktionen
Die Slowakei ändert außerdem die Regeln für Lkw-Fahrverbote an Sonntagen und am letzten Tag eines Feiertagszeitraums. Betroffen bleiben Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die einen Anhänger oder Sattelanhänger ziehen.
An Sonntagen und am letzten Tag einer Feiertagsperiode gilt das Verbot künftig von 6 Uhr bis 22 Uhr. Bisher begann es bereits um Mitternacht. Fahrer erhalten damit ein Zeitfenster von sechs Stunden, in dem sie ihre Fahrt am Sonntagmorgen noch fortsetzen können. Gleichzeitig wird ein Verstoß mit den betroffenen Fahrzeugen in die Liste der schweren Verkehrsverstöße aufgenommen.
Die Ausnahmen werden ebenfalls erweitert. Dazu zählen unter anderem Fahrzeuge für die regelmäßige kommunale Abfallentsorgung, Lieferungen an Produktionsbetriebe mit durchgehendem Betrieb sowie Fahrzeuge, deren Fahrt mit der Rückkehr in die Slowakei endet.
Halterhaftung bei Handynutzung und zu geringem Abstand
Künftig können Fahrzeughalter in der Slowakei auch für weitere Verstöße zur Verantwortung gezogen werden, die ohne unmittelbares Anhalten des Fahrers festgestellt wurden. Dazu gehören ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, die Nutzung eines Telefons oder eines ähnlichen Geräts während der Fahrt sowie ein nicht angelegter Sicherheitsgurt auf dem Vordersitz.
Für diese Fälle gelten folgende Beträge:
- 99 Euro bei einem nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand.
- 249 Euro für die Nutzung eines Telefons oder eines vergleichbaren Geräts am Steuer.
- 78 Euro, wenn ein Insasse auf dem Vordersitz nicht angeschnallt ist.
Darüber hinaus können weitere Verstöße erfasst werden, ohne dass das Fahrzeug angehalten werden muss. Neben der Polizei dürfen dafür auch Geräte von Autobahn- und Straßenbetreibern sowie vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die erhobenen Daten nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren verarbeitet werden.
Niederlande senken die Lkw-Maut vorübergehend
Auch bei der niederländischen Lkw-Maut gibt es im September eine Änderung. Vom 1. September bis zum 31. Dezember 2026 gelten vorübergehend niedrigere Mautsätze für Lkw. Hintergrund sind gestiegene Kraftstoffkosten im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten.
Für einen Diesel-Lkw der Abgasnorm Euro 6 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 32 Tonnen gilt im September ein Mautsatz von 0,156 Euro je Kilometer. Für einen elektrisch betriebenen Lkw derselben Gewichtsklasse gilt ein Satz von 0,030 Euro je Kilometer. Die Entlastung ist allerdings zeitlich begrenzt.
Ab Januar sollen die niederländischen Mautsätze deutlich steigen
Zum 1. Januar 2027 sollen die regulären Mautsätze entsprechend der Inflation um 2,6 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig endet die befristete Senkung. Der tatsächliche Anstieg von Dezember 2026 auf Januar 2027 fällt deshalb deutlich größer aus als die reine Indexierung.
Für einen Euro-6-Diesel-Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 32 Tonnen soll der Satz voraussichtlich von 0,156 auf 0,206 Euro je Kilometer steigen – ein Plus von rund 32 Prozent. Bei 10.000 mautpflichtigen Kilometern würden sich die Kosten dadurch von 1.560 auf 2.060 Euro erhöhen. Das entspricht 500 Euro Mehrkosten. Für einen Elektro-Lkw derselben Gewichtsklasse ist eine Anhebung von 0,030 auf 0,040 Euro je Kilometer vorgesehen.
Die Werte für 2027 sind bislang noch Vorschläge. Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft soll die endgültigen Mautsätze im September veröffentlichen.
Digitoll wird für Fahrten nach Norwegen ab 15. September Pflicht
Für Transportunternehmen mit Ziel Norwegen kommt am 15. September eine weitere wichtige Vorgabe hinzu. Ab dem 15. September 2026 ist die Nutzung von Digitoll verpflichtend. Über das System müssen Transport- und Wareninformationen vorab elektronisch gemeldet werden.
Noch bevor der Lkw die Grenze erreicht, müssen folgende Angaben digital vorliegen:
- die transportierten Waren,
- das Fahrzeug, mit dem die Sendung befördert wird,
- Ort und Zeitpunkt des Grenzübertritts.
Die Angaben zu Fracht und Transport können von unterschiedlichen Beteiligten übermittelt werden, etwa vom Spediteur und vom Frachtführer. Für die norwegische Zollverwaltung ist entscheidend, dass beide Datensätze vor dem Eintreffen des Lkw an der Grenze korrekt miteinander verknüpft sind. Fehlt diese Zuordnung, kann sich die Abfertigung komplizierter gestalten oder länger dauern.
Digitoll ergänzt bestehende Zollsysteme
Digitoll ersetzt die bisherigen Verfahren nicht, sondern kommt als zusätzliche Meldeebene hinzu. Das System läuft parallel zu TVINN und NCTS. Zollanmeldungen werden weiterhin über TVINN abgegeben, während Transitverfahren über NCTS abgewickelt werden.
Digitoll erfasst ergänzend die Transport- und Sendungsdaten. An den Grenzübergängen Svinesund und Ørje identifizieren ANPR-Kameras die Lkw. Verkehrsschilder informieren die Fahrer anschließend darüber, ob sie weiterfahren dürfen oder zur Zollstelle müssen.
Sind die Daten vollständig und korrekt übermittelt, soll die Grenzabfertigung reibungsloser ablaufen und unnötige Stopps sollen vermieden werden.
Weitere Digitoll-Stufe in Norwegen ab März 2027
Die Meldepflicht ab September ist erst der erste Schritt. Ab dem 1. März 2027 müssen die Anmeldungen spätestens zum Zeitpunkt des Grenzübertritts des Fahrzeugs eingereicht sein. Am selben Tag endet außerdem das norwegische Verfahren für direkte Transporte. Es erlaubte bislang, Waren bereits an den Empfänger zu liefern, während einzelne Formalitäten erst später erledigt wurden.
Unternehmen, die Digitoll nutzen, müssen im norwegischen Zentralen Koordinierungsregister für juristische Personen eingetragen sein und entweder über eine norwegische Organisationsnummer oder eine NUF-Nummer verfügen. Die Meldungen können über die eigenen Systeme des Unternehmens und eine API-Schnittstelle oder durch einen Zollvertreter übermittelt werden.








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