Die Maßnahme wurde ursprünglich im Jahr 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise eingeführt.
Aufgrund der Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine und der damit verbundenen Gefährdunspotenziale hat das österreichische Innenministerium vor kurzem jedoch beschlossen, dass die Binnengrenzen zu Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande auch weiterhin nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen. Gemäß der Verordnung sind die Grenzkontrollen bis zum 11. November 2022 in Kraft.
In einem Schreiben an die EU-Kommission argumentiert Österreich, dass ohne Binnengrenzkontrollen eine ernsthafte Bedrohung für die innere Sicherheit bestehe.