Seit dem 1. Juni ist in der Schweiz das Warenverkehrssystem Passar 1.0 in Kraft, dass die Abwicklung der Durchfuhr und Ausfuhr von Waren vereinfachen soll. Die Einfuhr von Waren in die Schweiz und weitere Spezialverfahren sollen in der zweiten Etappe von Passar (Passar 2.0) ab Anfang 2025digitalisiert werden, berichtet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Um von dem neuen System profitieren zu können, müssen sich Unternehmen einmalig im ePortal registrieren. Wie das BAZG in einer Pressemeldungen betont, ist eine der größten Neuerungen, dass die Warenanmeldungen in Passar erst beim Grenzübertritt durch die sogenannte Aktivierung rechtsverbindlich werden; bis dahin können sie unbeschränkt angepasst werden. Um den Grenzübertritt zusätzlich zu beschleunigen, wird die bereits etablierte Activ App empfohlen, die eine automatisierte Aktivierung ermöglicht. Warentransporte dürfen in solchen Fällen die vorhandenen Schnellspuren nutzen und werden grundsätzlich nur noch an der Grenze angehalten, wenn eine Kontrolle an Ort und Stelle erforderlich ist.
Wie das BAZG informiert wird zusätzlich mit der Einführung von Passar 1.0 in der Schweiz fristgerecht das neue Meldungsformat der Europäischen Union im Bereich der Durchfuhr (NCTS Phase 5) implementiert.