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Polen: Änderung des Kontrollsystems für Warentransporte (SENT)

Das polnische SENT-System regelt die Meldepflicht für die Beförderung bestimmter Warengruppen. Für ausländische Frachtführer und Spediteure werden wesentliche Änderungen an dem System vorgenommen.

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Das polnische Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr (Ustawa o systemie monitorowania drogowego przewozu towarów) bekannt auch als SENT-System regelt seit 2017 die Meldepflicht für Transporte bestimmter Warengruppen.

Der polnische Senat hat am Mittwoch ohne Änderungen u.a. eine Novellierung des Gesetzes über die Entsendung von Fahrern im Straßengüterverkehr und über die Einführung einer schnelleren Registrierungspflicht im SENT-System für Nicht-EU-Transportunternehmen angenommen.

Die Novelle sieht die vorzeitige Einführung einer Registrierungspflicht im Kontrollsystem für den Straßen- und Schienengüterverkehr und den Handel mit Heizstoffen für ausländische Güterkraftverkehrsunternehmen aus Nicht-EU-Staaten vor, die im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr tätig sind.

Gemäß dem Entwurf wird die Pflicht zur Registrierung im SENT-System wie folgt gelten:

  • ab 1. November 2024 – Transportunternehmen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder einem EFTA-Mitgliedstaat niedergelassen sind,
  • ab dem 1. Januar 2025 – Güterkraftverkehrsunternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder EFTA-Mitgliedstaaten. Dabei handelt es sich um Personen, die in Polen Straßengütertransport nach oder aus einem Nicht-EU-Land auf der Grundlage einer Genehmigung durchführen, die nach den Bestimmungen eines internationalen Abkommens zwischen Polen und diesem Land erforderlich ist.

Gesetzesänderungen zum Schutz polnischer Spediteure

Der Gesetzentwurf, der unter anderem die Entsendung von Fahrern im Straßengüterverkehr regelt, soll das polnische Straßenverkehrsgewerbe schützen.

Das Ziel der im Gesetz über die Entsendung von Fahrern im Straßengüterverkehr und einigen anderen Gesetzen vorgesehenen Änderungen besteht darin, die effektive Nutzung der im SENT-System gesammelten Daten bei der Kontrolle der von ausländischen Transportunternehmen durchgeführten Transporte zu ermöglichen. Der in letzter Zeit zunehmende unlautere Wettbewerb durch Spediteure aus Ländern jenseits der Ostgrenze der Republik Polen hat unmittelbar zu einer Schwächung des polnischen Straßengüterverkehrs geführt. Gegenwärtig ist der Straßengüterverkehrssektor mit Problemen konfrontiert, die ein noch nie dagewesenes Ausmaß annehmen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Nach Angaben des polnischen Infrastrukturministeriums zeigen die bisherigen Kontrollen ausländischer Transportunternehmen, dass es in der Praxis Fälle gibt, in denen eine Genehmigung, die zu einer einzigen Fahrt durch oder auf polnisches Hoheitsgebiet berechtigt, mehrfach verwendet wird, indem unter anderem das entsprechende Formular nicht ausgefüllt wird.

Die Annahme des Vorschlags durch den Senat bedeutet, dass Polen den richtigen Weg eingeschlagen hat, um konkret auf die Forderungen der Spediteure zu reagieren, die Proteste vor den Straßengrenzübergängen zur Ukraine organisieren.

Wenn die von uns vorgeschlagenen Lösungen in Kraft treten, werden wir die polnische Industrie besser vor dem unlauteren Wettbewerb aus Ländern außerhalb der EU schützen können“, kommentierte der stellvertretende Infrastrukturminister Stanisław Bukowiec die Abstimmung.

Die Änderung soll auch die Anwendung einer „kohärenten nationalen Durchsetzungsstrategie für die Kabotage“ gewährleisten.

Über das SENT-System

Das Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr wurde erlassen, um Steuerstraftaten einzuschränken.

Die Meldepflicht für Transporte bestimmter Warengruppen gilt für in- und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Es spielt keine Rolle, ob Polen das Zielland des Transports oder lediglich ein Transitland ist. Eine Ausnahme bilden die Transittransporte im Rahmen des NCTS-Verfahrens. Die Güter müssen online auf der elektronischen Plattform PUESC angemeldet werden.

Die Verpflichtung zur Meldung von Sendungen an das SENT-Register besteht für Waren bei denen ein erhöhtes Risiko für Steuerbetrug besteht zum Beispiel Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe und deren Beförderung das polnische Staatsgebiet berührt.

Für diese Waren müssen der Versender (im Falle der Ausfuhr), der Empfänger (im Falle der Einfuhr) oder das betreffende Transportunternehmen (im Falle des Transits) den Transport der Waren auf der elektronischen Plattform anmelden und genaue Angaben machen. Dazu gehören Angaben zum Absender, zum Empfänger, zum geplanten Transportdatum, zum Be-/Entladeort, zur genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, zu Gewicht, Volumen und Menge. Sobald die Referenznummer für den angemeldeten Transport eingegangen ist, sollte sie gegebenenfalls an das Transportunternehmen weitergeleitet werden. Außerdem sind alle Beteiligten verpflichtet, diese Informationen laufen zu aktualisieren.

Für jede Meldung wird die SENT-Referenznummer vergeben. Diese ist stets mitzuführen und auf Verlangen der Zollbehörde vorzulegen.

Eine Nichteinhaltung der Registrierungspflicht oder Verstöße dagegen werden mit Geldstrafen in Höhe von 45 Prozent des Warenwerts, bis zu 20.000 Zloty, umgerechnet rund 4.650 Euro geahndet.

Mitarbeit: Sabina Koll

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