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Polnisches SENT-System am 13. November 2025 im Notfallmodus

Lesezeit 3 Min.

Am heutigen 13. November 2025 arbeitet das polnische SENT-System im Notfallmodus. Das bedeutet: Die Registrierung über das SENT- und das RMPD-Portal ist vorübergehend nicht möglich. Unternehmen, die überwachte Transporte durchführen, müssen auf Ersatzformulare zurückgreifen, die von den Behörden bereitgestellt und per E-Mail übermittelt werden sollen.

Das polnische Finanzministerium hat offiziell den Start des Notfallverfahrens für die Dienste „Transport überwachter Güter“ angekündigt. Davon betroffen sind sowohl SENT- als auch RMPD-Formulare. Die Systemstörung wird voraussichtlich heute zwischen 18:00 Uhr und Mitternacht andauern.

Was gilt im Falle eines Systemausfalls?

Während des Notfallverfahrens funktioniert das SENT-Register (SENT- und RMPD-Formulare) nicht korrekt, daher müssen die von der Verwaltung bereitgestellten Ersatzdokumente verwendet werden.

Für SENT-Anträge wurden die folgenden Vorbereitungen getroffen:

  • Anleitungen für den Fall, dass das SENT-Register nicht verfügbar ist,
  • SENT – Dokument zur Antragsersetzung.

Das ausgefüllte Dokument sollte an die E-Mail-Adresse gesendet werden: awaria.sent@mf.gov.pl.

Für RMPD-Anträge steht Folgendes zur Verfügung:

  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. Oktober 2024 über das Verfahren für ausländische Unternehmen, die internationale Straßengüterbeförderungen oder Kabotagetransporte im Falle der Unverfügbarkeit des Registers durchführen,

  • RMPD – Dokument zur Antragsersetzung

Die ausgefüllten Formulare sollten an die E-Mail-Adresse gesendet werden: awaria.zezwolenia@gitd.gov.pl.

Transport bleibt erlaubt, unter Auflagen

Obwohl das SENT-System vorübergehend nicht verfügbar sein wird, können überwachte Transporte gestartet oder fortgesetzt werden, vorausgesetzt, die Fahrer und Betreiber halten sich an die Richtlinien des Notfallverfahrens.

Das Finanzministerium erinnert daran:

  • OBU- und ZSL-Bordgeräte dürfen nicht abgeschaltet werden.
  • OBU/ZSL-Anbieter sollen weiterhin Geolokalisierungsdaten übermitteln.
  • Mobile Geräte und die App e-TOLL PL müssen aktiv bleiben und dürfen nicht deinstalliert werden.

So wird sichergestellt, dass nach Wiederherstellung der Systemverfügbarkeit alle Daten korrekt übernommen werden.

Wachsamkeit gefordert

Das Ministerium ruft Transporteure zur besonderen Aufmerksamkeit auf: Lokalisierungsgeräte müssen aktiv sein, Transporte sind gemäß geltender Vorschriften durchzuführen.

Alle Änderungen oder Verlängerungen des Notfallverfahrens werden in Form offizieller Updates bekanntgegeben. Transporteure müssen die vorübergehenden Meldeverfahren strikt beachten, um bei der Wiederinbetriebnahme des Systems keine Schwierigkeiten bei der SENT-Kontrolle zu riskieren.

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