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Polen: Neue Corona-Einreiseregeln

Alle, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreisen, müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es gelten jedoch Ausnahmen von der Testpflicht.

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Bis voraussichtlich 31. Januar 2022 muss jede Person, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreist, vor/beim Grenzübertritt einen negativen PCR- oder Antigentest in englischer oder polnischer Sprache vorlegen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.  Auch Geimpfte unterliegen der Testpflicht. Diejenigen, die keinen Test vorlegen können, müssen sich in eine 14tägige Quarantäne begeben.

LKW-Fahrer im internationalen Verkehr sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

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