LKW-Fahrer im internationalen Verkehr sind von der Testpflicht ausgenommen.
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Alle, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreisen, müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es gelten jedoch Ausnahmen von der Testpflicht.
LKW-Fahrer im internationalen Verkehr sind von der Testpflicht ausgenommen.