Port of Antwerp-Bruges

Port of Antwerp-Bruges erhöht Hafengebühren – 9 Euro pro Tag für Kühlcontainer

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Port of Antwerp-Bruges hebt zum 1. Januar 2027 die meisten Hafentarife um 3,97 Prozent an. Grundlage ist der belgische Verbraucherpreisindex für August 2026. Zusätzlich führt der Hafen neue Gebühren für Kühlcontainer an der Grenzkontrollstelle ein und passt die Tarife für Containerschiffe, Autotransporter und Schiffsabfälle an.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die meisten Tarife von Port of Antwerp-Bruges werden zum 1. Januar 2027 um 3,97 Prozent angehoben.
  • Die Anpassung orientiert sich am belgischen Verbraucherpreisindex für August 2026.
  • Für Kühlcontainer an der Grenzkontrollstelle am linken Ufer werden künftig 9 Euro pro Kalendertag fällig.
  • Die für Containerschiffe geltende Obergrenze steigt von 175.000 auf 200.000 GT.
  • Schiffe, die Antwerpen und Zeebrugge anlaufen, erhalten künftig 20 statt 10 Prozent Rabatt auf die Tonnagegebühren.

Die meisten Tarife steigen um 3,97 Prozent

Nach Angaben der Hafenbehörde hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Tarife weiterhin an den Verbraucherpreisindex zu koppeln. Die Anpassung um 3,97 Prozent betrifft unter anderem:

  • die Tarifregelungen für Seeschiffe in Antwerpen und Zeebrugge,
  • die Tarife für die Binnenschifffahrt in Antwerpen,
  • die meisten Konzessionsentgelte,
  • die Gebühren für kommerzielle Veranstaltungen und Filmproduktionen.

Die Schleppergebühren steigen in Antwerpen um 3,57 Prozent und in Zeebrugge um 2,65 Prozent.

Neue Gebühren für Kühlcontainer

Für Spediteure und Transportunternehmen mit temperaturgeführten Waren ist vor allem die Grenzkontrollstelle am linken Ufer in Antwerpen relevant. Ab dem 1. Januar 2027 gelten dort folgende neue Gebühren:

  • Für die Nutzung der Kühlcontaineranlagen fallen 9 Euro pro Kühlcontainer und Kalendertag an.
  • Für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten werden für bis zu drei Stunden 1.000 Euro berechnet. Jede weitere angefangene Stunde kostet zusätzlich 250 Euro.

Änderungen für Container- und Ro-Ro-Schiffe

Die für Containerschiffe geltende Obergrenze bei der Bruttoraumzahl wird von 175.000 GT auf 200.000 GT angehoben. Damit wird für die größten Containerschiffe künftig eine höhere Bemessungsgrundlage angewendet.

Für Autotransporter werden die Kaigebühren für Fahrzeuge in Antwerpen an das Niveau von Zeebrugge angeglichen und auf 0,1830 Euro je Tonne festgesetzt. Autotransporter im Liniendienst zahlen 0,1307 Euro je GT, Schiffe außerhalb des Liniendienstes 0,2883 Euro je GT. In Zeebrugge wird die zulässige Aufenthaltsdauer für alle Schiffe von 14 auf 20 Tage verlängert und damit an die Regelung in Antwerpen angeglichen.

Rabatte für kombinierte Anläufe und emissionsärmere Schiffe

Auch bei den Rabatten gibt es Änderungen. Schiffe, die sowohl Antwerpen als auch Zeebrugge anlaufen, erhalten künftig 20 Prozent Rabatt auf die Tonnagegebühren. Bisher lag der Nachlass bei 10 Prozent. Die Rabatte für emissionsärmere Schiffe nach dem Environmental Ship Index werden in beiden Häfen einheitlich geregelt.

Für Schiffe, die ausschließlich zum Bunkern, für Reparaturen, zum Trockendocken oder zum Besatzungswechsel anlaufen, gilt ein Rabatt von 50 Prozent. Zusätzlich wird ein Transit-Tarif von 0,4941 Euro je GT eingeführt.

Schiffsabfälle und Konzessionsflächen

In Antwerpen zahlen Schiffe künftig eine feste Gebühr für Schiffsabfälle in Höhe von 400 Euro. Hinzu kommt ein variabler, von der Bruttoraumzahl abhängiger Betrag, der auf maximal 1.750 Euro begrenzt ist. Für Batteriespeicher auf Konzessionsflächen gilt ein separater Tarif von 25,99 Euro je Quadratmeter und Jahr.

Für Kreuzfahrtschiffe wird ab dem 1. Januar 2028 zusätzlich ein neuer Umweltbeitrag erhoben.

Folgen für die Lieferkette

Die Hafengebühren werden von den Reedereien entrichtet. Höhere Kosten können jedoch in die Frachtraten und Terminalentgelte einfließen. Für Spediteure und Transportunternehmen ist vor allem die neue Kühlcontainergebühr an der Grenzkontrollstelle relevant. Sie kann an Versender von Lebensmitteln und anderen verderblichen Waren weitergegeben werden.

Bereits bei der Tarifanpassung für 2026 ging der Hafen ähnlich vor. Trans.INFO berichtete damals über die vorherigen Tarifänderungen.

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